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Wichtige Änderungen für den Immobilienbereich in 2023

Für Wohnungseigentümer, Vermieter und Bauherren haben sich seit Beginn des Jahres einige Änderungen ergeben. Hier die wichtigsten Neuerungen:

  1. Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern: Seit dem 1. Januar werden die aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) resultierenden CO2-Kosten bei Wohngebäuden nicht mehr allein vom Mieter getragen, sondern auch vom Vermieter. Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.
  2. Gaspreisbremse: Zwischen dem 1. März 2023 und dem 30. April 2024 gilt ein Preisdeckel für Gas und Fernwärme, der auf 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs basiert. Eine Rückwirkung zum 1. Januar 2023 wird angestrebt.
  3. Hydraulischer Abgleich bei Gaszentralheizungen: Bis zum 30. September 2023 muss bei Gaszentralheizungssystemen ein hydraulischer Abgleich bei Nichtwohngebäuden mit einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratmeter Heizfläche und bei Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten erfolgen. Bei Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohnungen muss der hydraulische Abgleich bis zum 15. September 2024 erfolgen.
  4. Besteuerung von Photovoltaikanlagen: Die Finanzverwaltung vereinfacht die Besteuerung kleiner Photovoltaikanlagen mit einer Maximalleistung von 30 kW.
  5. Zertifizierter WEG-Verwalter: Wohnungseigentümer können ab dem 1. Dezember 2023 (ursprünglich ab dem 1. Dezember 2022) verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Der Verwalter hat dann einen Sachkundenachweis vorzulegen oder zu belegen, dass er durch entsprechende Ausbildung und Qualifizierung einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist.
  6. Erhöhung des linearen AfA-Satzes: Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden wurde am 1. Januar von zwei auf drei Prozent angehoben.
  7. Höherer energetischer Neubaustandard: Seit dem 1. Januar 2023 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) in Kraft, mit dem zukünftig höhere energetische Anforderungen an den Neubau gestellt werden. Somit müssen alle Neubauten den EH55-Standard statt des bisher geltenden Standards EH75 erfüllen.
  8. Mehrbelastung beim Vererben und Verschenken: Die Erbschaft von Immobilien ist seit Jahresbeginn teurer. Das ergibt sich aus dem Jahressteuergesetz 2022.
  9. Abgabefrist für Grundsteuerfeststellungserklärung: Die Abgabefrist für die digitale Grundsteuerfeststellungserklärung durch alle Immobilieneigentümer endet am 31. Januar 2023.
  10. Wohngeld: Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform „Wohngeld Plus“ in Kraft. Dadurch sollen deutlich mehr Geringverdiener ein höheres Wohngeld erhalten, denn der Kreis der Wohngeldberechtigten wird von rund 600.000 im Jahr 2022 auf etwa zwei Millionen Bürger erweitert. Außerdem steigt der Wohngeldbetrag 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Somit erhöht sich der Betrag von durchschnittlich rund 180 Euro (ohne Reform) auf etwa 370 Euro pro Monat.
  11. Homeoffice-Pauschale wird erhöht: Auch 2023 bleibt die Homeoffice-Pauschale bestehen. Ab Januar 2023 kann der Gesamtbetrag, der steuerlich geltend gemacht wird, von 600 Euro auf maximal 1.250 Euro steigen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer bis zu 210 Home-Office-Tage pro Jahr von der Steuer absetzen können, während aktuell nur 120 Tage angerechnet werden. Anstelle von fünf Euro täglich können nun sechs Euro vom Einkommen als Werbungskostenpauschale abgezogen werden. Zudem gilt die Pauschale auch für Haushalte, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen. Damit profitieren deutlich mehr Arbeitnehmer von den steuerlichen Vorteilen beim Arbeiten von zu Hause.

Sie möchten wissen, was die Änderungen für Sie bzw. für Ihre Immobilie bedeutet? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Wenden Sie sich an die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg, Telefon: 06431/4957820, E-Mail: andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.

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Andreas Baum
Telefon: +49 6431 4957820
E-Mail: andreas.baum@remax.de

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    Quelle: ivd, eigene