Wichtige Änderungen für den Immobilienbereich in 2023
Für Wohnungseigentümer, Vermieter und Bauherren haben sich seit Beginn des Jahres einige Änderungen ergeben. Hier die wichtigsten Neuerungen:

- Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern: Seit dem 1. Januar teilen sich Mieter und Vermieter die aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) resultierenden CO₂-Kosten bei Wohngebäuden. Zuvor trugen Mieter diese Kosten allein. Die Aufteilung richtet sich nach dem jährlichen CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche.
- Gaspreisbremse: Zwischen dem 1. März 2023 und dem 30. April 2024 begrenzt der Staat die Preise für Gas und Fernwärme. Der Preisdeckel gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Die Bundesregierung strebt eine rückwirkende Anwendung ab dem 1. Januar 2023 an.
- Hydraulischer Abgleich bei Gaszentralheizungen: Eigentümer müssen bis zum 30. September 2023 einen hydraulischen Abgleich bei Gaszentralheizungen in Nichtwohngebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Heizfläche sowie in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten durchführen. Für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohnungen endet die Frist am 15. September 2024.
- Besteuerung von Photovoltaikanlagen: Die Finanzverwaltung vereinfacht die Besteuerung kleiner Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Leistung von 30 kW.
- Zertifizierter WEG-Verwalter: Wohnungseigentümer können ab dem 1. Dezember 2023 verlangen, dass die Eigentümergemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Der Verwalter muss einen Sachkundenachweis vorlegen oder durch Ausbildung und Qualifikation eine Gleichstellung nachweisen.
- Erhöhung des linearen AfA-Satzes: Zum 1. Januar erhöhte der Gesetzgeber den linearen AfA-Satz für Wohngebäude von zwei auf drei Prozent.
- Höherer energetischer Neubaustandard: Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023). Es verschärft die energetischen Anforderungen für Neubauten. Alle Neubauten müssen nun den EH55-Standard erfüllen statt des bisherigen EH75-Standards.
- Mehrbelastung beim Vererben und Verschenken: Seit Jahresbeginn steigen die Steuerbelastungen bei der Vererbung von Immobilien. Grundlage dafür ist das Jahressteuergesetz 2022.
- Abgabefrist für Grundsteuerfeststellungserklärung: Alle Immobilieneigentümer müssen die digitale Grundsteuerfeststellungserklärung bis zum 31. Januar 2023 abgeben.
- Wohngeld: Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform „Wohngeld Plus“ in Kraft. Sie erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten von rund 600.000 Haushalten im Jahr 2022 auf etwa zwei Millionen Bürger. Gleichzeitig steigt das Wohngeld 2023 im Durchschnitt um rund 190 Euro pro Monat – von etwa 180 Euro auf rund 370 Euro.
- Homeoffice-Pauschale wird erhöht: Auch 2023 bleibt die Homeoffice-Pauschale bestehen. Ab Januar 2023 können Arbeitnehmer bis zu 1.250 Euro steuerlich geltend machen statt bisher 600 Euro. Sie dürfen nun bis zu 210 Homeoffice-Tage pro Jahr ansetzen; zuvor waren es 120 Tage. Der tägliche Pauschalbetrag steigt von fünf auf sechs Euro. Auch Haushalte ohne separates Arbeitszimmer profitieren von der Regelung. Dadurch erhalten deutlich mehr Arbeitnehmer steuerliche Vorteile beim Arbeiten von zu Hause.
Sie möchten wissen, was die Änderungen für Sie bzw. für Ihre Immobilie bedeutet? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Wenden Sie sich an die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg, Telefon: 06431/4957820, E-Mail: andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht:
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Quelle: ivd, eigene
