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Energieausweis

Am 1. Mai 2014 trat die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Die Neuordnung des Gesetzes beinhaltet einige wichtige Neuerungen, die Immobilienkäufer und -verkäufer kennen sollten – unter anderem kommt dem Energieausweis eine größere Bedeutung zu als bisher. Eigentümer, Immobilienmakler und Hausverwalter sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie unaufgefordert einen entsprechenden Energieausweis vorzulegen. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 15.000 €.

Energieausweis-Varianten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis 

Der Verbrauchsausweis

Der so genannte Verbrauchsausweis wird aus den Angaben der Bewohner erstellt. In die Berechnungen fließt ihr Verbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre ein. Der Nachteil dieses Ausweises ist stark abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten der Bewohner. Je nachdem, ob diese viel oder kaum heizen, kann das Ergebnis im Energieausweis verfälscht sein.

Der Bedarfsausweis

Für den Bedarfsausweis wird das Haus genau unter die Lupe genommen:

Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um Bausubstanz und Energieeffizienz bestellt ist. Am Endenergiebedarf können sich Hausbesitzer, Käufer und Mieter orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.

Gültig sind beide Ausweisvarianten jeweils zehn Jahre. Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis brauchen, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab. Häuser unter Denkmalschutz benötigen keinen Energieausweis.

Gerne helfen wir Ihnen den für Ihre Immobilie notwendigen Energieausweis zu beschaffen und helfen Ihnen so, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

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Ihr Immobilienmakler in Limburg an der Lahn

Andreas Baum
Telefon: +49 6431 4957820
E-Mail: andreas.baum@remax.de

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