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Warmwasser, Heizung, Gas:
Darf der Vermieter am Temperaturregler drehen?

Man kennt es zur Genüge aus sämtlichen Nachrichtenkanälen: Gaskrise, Energiepreiserhöhungen, Lieferengpässe, Inflation auf Rekordniveau. Kein Tag vergeht, an dem die Bürger nicht auf alle denkbaren Notstände eingestimmt werden und erklärt bekommen, „den Gürtel enger schnallen“ zu müssen. Natürlich machen diese Umstände auch vor dem Wohnungsmarkt nicht Halt.

Die ersten Vermieter reagieren

Vorreiter ist der Immobilienkonzern Vonovia mit rund 565.000 Wohnungen, von denen etwa die Hälfte zentral mit Gas beheizt wird. Bis zu acht Prozent des Heizaufwands sollen eingespart werden, indem zwischen 23 und 6 Uhr die Heizleistung auf maximal 17 Grad Celsius heruntergefahren wird. Vonovia begründet das mit der Vorgabe der Bundesregierung, Gas einzusparen; außerdem wolle man die Mieter vor horrenden Kostensteigerungen bewahren. Die deutlich kleinere Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde eG im Erzgebirge geht noch einen Schritt weiter: 600 Mieter bekamen die Mitteilung, dass die Heizung bis einschließlich September ausgeschaltet bleibt und dass man „für den Winter sparen“ werde, indem es Warmwasser nur noch frühmorgens, mittags und abends gebe. Wer etwa an einem Werktag zwischen acht und elf Uhr duschen möchte, darf sich also auf eine Erfrischung gefasst machen.

Dies sind nur zwei Beispiele und längst keine Einzelfälle mehr, denn aufgrund explodierender Energiepreise liegen vielerorts die Nerven blank. Nicht nur Firmen und Gesellschaften, auch immer mehr Vermieter einzelner Objekte überlegen, wie sie sich in dieser Krise verhalten sollen. Was kann, was sollte, was darf man tun?

Axel Gedaschko, Chef des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW), verteidigte etwa das Vorgehen in Dippoldiswalde mit der Besonderheit einer Genossenschaft: „Der Zweck sind Energie- und Kosteneinsparungen, die alleine den Genossenschaftsmitgliedern zugutekommen sollen und von denen die Vermieterseite selbst nichts hat.“ Das sei aber kein Modell für andere Wohnungsfirmen, „denn ohne vorherige einvernehmliche Absprache mit den Mietern wäre so etwas unzulässig“.

Warmwasser abdrehen ist rechtswidrig

Unmissverständlich äußerte sich Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zum Thema Wasser: „Einfach das Warmwasser abdrehen oder einschränken – das geht nicht“, es sei „rechtswidrig“. Der Deutsche Mieterbund bestätigt, dass in der Vergangenheit Gerichte in vergleichbaren Fällen schon Mietminderungen von bis zu 15 Prozent für zulässig erklärt haben.

Heiztemperatur darf nachts abgesenkt werden

Bei der Heizung müssen nach der derzeitigen Gesetzeslage in der winterlichen Heizperiode tagsüber mindestens 20 Grad sichergestellt sein. Nachts zwischen 24 und 6 Uhr kann der Vermieter die Temperatur jedoch auf 18 Grad absenken. Ist es kälter, können Mieter ebenfalls die Miete mindern.

Gas und Strom dürfen nicht abgestellt oder rationiert werden

Und wie sieht es bei Gas und Strom aus? „Der Vermieter darf nicht einfach Gas und Strom abstellen oder rationieren“, bestätigt Rechtsanwalt Henning Linnenberg auf bild.de. „Auch Versorgung mit Energie gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung“, so der Experte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Vermieter sich derzeit noch in engen gesetzlichen Grenzen bewegen, die ihren Entscheidungsspielraum einschränken. Allerdings liegt die Betonung auf „derzeit noch“, denn der „Notfallplan Gas“ der Bundesregierung angesichts eines drohenden russischen Lieferstopps sieht zwar vor, dass private Haushalte weiter versorgt werden, das Wirtschaftsministerium will in diesem Fall jedoch mit Verordnungen eingreifen. Es wird bereits um Temperaturgrade gefeilscht.

(Stand: 07/2022)

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