RE/MAX Ihr Immobilienberater aus Limburg jetzt auch Immo-Erbrechts-Experte
04.03.2025 – Andreas Baum von RE/MAX in Limburg ist seit Ende letzten Jahres geprüfter Immo-Erbrechts-Experte. Die von der renommierten Sprengnetter Akademie angebotene Weiterbildung absolvierte der Immobilienmakler aus Limburg erfolgreich und kann die Kunden nun mit seiner Expertise kompetent beraten.

In Deutschland gibt es täglich rund 480 Erbschaften oder Schenkungen. Da es sich dabei sehr oft auch um geerbte oder verschenkte Immobilien handelt und die Anzahl der Erbschaften / Schenkungen aufgrund der vielen älteren Menschen auf absehbare Zeit nicht weniger werden, ist es umso wichtiger, sich dem Thema zu widmen, um unsere Kunden optimal beraten zu können. Dabei ist es wichtig, die Wünsche, Ängste und Herausforderungen der älteren Generation und deren Angehörigen zu kennen und eine darauf basierende Beratung anbieten zu können.
Als geprüfter Immo-Erbrechts-Experte verfüge ich über das Fachwissen, das notwendig ist, um unsere Kunden durch die komplexen und oft emotional belastenden Prozesse des Erbens und Vererbens von Immobilien zu führen. Kenntnisse über die rechtliche Lage rund um die Immobilien eines Erblassers oder Schenkenden ist dabei genauso wichtig, wie Kenntnisse über Fähigkeiten zur Lösung von Konflikten in Erbengemeinschaften oder Kenntnisse Methoden zur Bewertung von Erbschaftsimmobilien, um faire Marktpreise zu bestimmen.
Ihr Partner rund um das Thema Erbschafts-Immobilien in Limburg und Umgebung
Wenn auch Sie von unserem Wissen und unserer Erfahrung im Bereich Erbschafts-Immobilien profitieren möchten, oder sich einfach nur beraten lassen wollen, dann steht Ihnen Andreas Baum, Immobilienmakler in Limburg, gerne zur Seite.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch. Sie erreichen die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg unter Telefon: 06431/4957820, E-Mail: andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin. Gerne können Sie auch unsere Ratgeber, darunter auch einen Ratgeber „Immobilie geerbt“ herunterladen.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht:
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.