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Photovoltaik-Anlagen lohnen sich jetzt besonders

Neben anderen Vergünstigungen ist der Kauf einer PV-Anlage bis 30 Kilowatt seit 1. Januar von der Umsatzsteuer befreit, die Anlagen werden also erheblich preiswerter.

Nicht zuletzt wegen des aufgrund der derzeitigen Gas- und Energiekrise entstandenen Drucks möchte die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich beschleunigen. Nachdem auch die EU-Kommission grünes Licht für Steuererleichterungen und -vergünstigungen gegeben hatte, stand den entsprechenden Gesetzesänderungen nichts mehr im Weg.

Photovoltaik – was das EEG 2023 seit 01. Januar 2023 bringt

Insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfuhr im Laufe der letzten Monate in mehreren Schritten für Hauseigentümer höchst vorteilhafte Anpassungen. Speziell Photovoltaik steht dabei hoch im Kurs; der Ausbau soll attraktiver gemacht und mit verschiedenen Maßnahmen vereinfacht werden. Was das EEG 2023 Ihnen diesbezüglich seit 1. Januar bringt, fassen wir hier zusammen.

Die ursprüngliche Regelung war grundsätzlich zwar keine schlechte Idee, erwies sich in der Praxis jedoch aus einer ganzen Reihe von Gründen als weitgehend untauglich, zumal die Geräte aufgrund der Kosten und des personellen und technischen Aufwands von sehr wenigen Anlagenbetreibern genutzt wurden. Die dadurch tatsächlich mögliche Mehreinspeisung wird sich 2023 zwar unter realen Ertragsbedingungen weit unterhalb der theoretisch möglichen 30 Prozent bewegen (maximal 5 Prozent Steigerung sind realistisch) – aber immerhin. Noch sind nicht sämtliche Detailfragen zu den Steuervergünstigungen eindeutig geregelt, einige werden erst im Laufe der nächsten Monate beantwortet werden können, sobald die Finanzverwaltung zur Klärung beiträgt und ihre entsprechenden Auslegungen veröffentlicht.

Quellen: bundesfinanzministerium.de, bmwk.de, haufe.de, verbraucherzentrale.de

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