Photovoltaik-Anlagen lohnen sich jetzt besonders
Neben anderen Vergünstigungen ist der Kauf einer PV-Anlage bis 30 Kilowatt seit 1. Januar von der Umsatzsteuer befreit, was die Anlagen also erheblich preiswerter macht.
Nicht die Bundesregierung will den Ausbau erneuerbarer Energien wegen der Energiekrise deutlich beschleunigen.
Die EU-Kommission genehmigte Steuererleichterungen, sodass die Gesetzesänderungen umgesetzt werden können.
zuletzt wegen des aufgrund der derzeitigen Gas- und Energiekrise entstandenen Drucks möchte die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich beschleunigen. Nachdem auch die EU-Kommission grünes Licht für Steuererleichterungen und -vergünstigungen gegeben hatte, stand den entsprechenden Gesetzesänderungen nichts mehr im Weg.
Photovoltaik – was das EEG 2023 seit 01. Januar 2023 bringt

Die Bundesregierung hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den letzten Monaten mehrfach angepasst und verschafft Hauseigentümern damit erhebliche Vorteile. Besonders die Photovoltaik rückt in den Mittelpunkt: Neue Maßnahmen sollen den Ausbau gezielt beschleunigen, vereinfachen und für private Eigentümer deutlich attraktiver machen. Wir fassen zusammen, welche Neuerungen das EEG 2023 seit dem 1. Januar für Sie bereithält.
- Die Anschaffung sowohl von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt als auch von Solarstromspeichern ist von der Umsatzsteuer befreit, was die Kosten für private Haushalte deutlich verringert.
- Für Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt entfällt die Gewinnermittlung in der Einkommensteuererklärung, da sie nun nicht mehr der Ertragssteuer unterliegen.
- Bei neuen Dachanlagen unter 10 kW wird die Förderung seit diesem Jahr von 6,24 ct auf 13 ct/kWh verdoppelt.
- Volleinspeisung lohnt sich besonders bei geringem Eigenverbrauch, da nur ein kleiner Teil des Stroms selbst genutzt wird.
- Neue Anlagen über 10 kW erhalten für Teil-Einspeisung 8,2 ct/kWh statt 6,24 ct/kWh.
- Eigennutzer profitieren zusätzlich von der Differenz zu den hohen Strompreisen der Netzbetreiber. Sollten deren Preise weiter steigen, vergrößert sich dieser Nutzen sogar noch und der Eigenverbrauch kann zum Renditetreiber einer Photovoltaikanlage werden. Zudem gewinnt man ein Stück Energieautarkie.
- Zudem führt das EEG ein Flexi-Modell für die Einspeisung ein: Anlagenbetreiber entscheiden jedes Kalenderjahr neu, ob sie ihren erzeugten Strom teilweise selbst nutzen oder vollständig einspeisen.
- Neu ermöglicht das EEG, dass Hauseigentümer auf ihrem Dach Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung kombinieren können – vorausgesetzt, sie installieren die entsprechenden Messgeräte Damit vergrößert sich der Anreiz, Dächer mit mehr Photovoltaik zu belegen.
- Die Absenkung (Degression) der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze für eingespeisten Strom wird bis 2024 ausgesetzt und erfolgt danach halbjährlich mit lediglich einem Prozent.
- Weniger Personalaufwand: Hauseigentümer müssen bei Anlagen bis 30 kW nicht mehr für den Netzanschluss auf den Netzbetreiber warten.
- Die Befugnis von Lohnsteuerhilfevereinen wird erweitert, damit sie ihre Mitglieder bezüglich der Einkommensteuer bei Photovoltaikanlagen legal beraten dürfen.
- Die 70-Prozent-Begrenzung bei Photovoltaikanlagen wurde jetzt endgültig gekippt, nachdem sie bereits 2022 teilweise durch Sonderregelungen für einige Anlagen außer Kraft gesetzt worden war. Sie besagte, dass Anlagenbetreiber nur höchstens 70 Prozent ihrer Maximalleistung ins öffentliche Netz einspeisen dürfen – es sei denn, sie haben teure, vom Netzbetreiber fernsteuerbare Geräte installiert, über die lediglich der Betreiber die Einspeisung kontrollieren kann.
- Gute Idee, schwache Umsetzung: Warum die ursprüngliche Regelung in der Praxis scheiterte“
Ursprüngliche Regelung mit hohem Aufwand und begrenztem Nutzen
Die ursprüngliche Regelung war grundsätzlich gut gemeint, erwies sich in der Praxis jedoch aus mehreren Gründen als weitgehend untauglich.
Sehr wenige Anlagenbetreiber nutzten die Geräte, da Kosten, personeller Aufwand und technischer Aufwand hoch waren.
Die tatsächliche Mehreinspeisung wird sich 2023 unter realen Bedingungen weit unterhalb der theoretisch möglichen 30 % bewegen; eine Steigerung von maximal 5 % ist realistisch – aber immerhin.
Noch sind nicht alle Details zu den Steuervergünstigungen eindeutig geregelt.
Sobald die Finanzverwaltung in den kommenden Monaten ihre offiziellen Auslegungen veröffentlicht, schafft sie mehr Klarheit zu den offenen Fragen.
Quellen: bundesfinanzministerium.de, bmwk.de, haufe.de, verbraucherzentrale.de
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
