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Neue Regeln beim Stromvertrag: Was Mieter und Eigentümer ab 6. Juni 2025 wissen müssen

13.06.2025 – Am Freitag, den 6. Juni 2025 ist eine wichtige Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a EnWG) in Kraft getreten. Für alle, die umziehen oder eine Immobilie neu vermieten, gelten ab diesem Zeitpunkt verbindliche Fristen bei der Anmeldung oder Abmeldung von Stromverträgen. Als erfahrener Immobilienmakler unterstützt Andreas Baum von RE/MAX Immobilien Limburg seine Kundinnen und Kunden dabei, diese Änderungen im Blick zu behalten – insbesondere beim Kauf oder bei der Vermietung einer Immobilie.

Keine rückwirkende Stromanmeldung mehr möglich

Bislang war es möglich, einen Stromvertrag nach einem Umzug rückwirkend bis zu sechs Wochen umzuschreiben. Das ändert sich ab dem 6. Juni 2025: Künftig ist eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung ausgeschlossen. Mieter und Eigentümer müssen den Stromversorger spätestens zwei Wochen vor dem tatsächlichen Ein- oder Auszug informieren – sofern die Zählernummer bereits bekannt ist.

Diese neue Regelung soll für mehr Transparenz und Planungssicherheit sorgen – insbesondere bei Eigentümerwechseln oder Mieterwechseln in vermieteten Immobilien.

Checkliste für Verwalter: Stromversorgung rechtzeitig organisieren

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) empfiehlt, dass Verwalter von Mietwohnungen Mieter proaktiv über die neuen Verpflichtungen informieren. Eine vom IVD veröffentlichte Checkliste hilft dabei, alle relevanten Punkte zu berücksichtigen.

Versäumt ein Mieter die rechtzeitige Anmeldung, fällt er automatisch in die meist teurere Grundversorgung des örtlichen Energieversorgers. Die rechtzeitige Kommunikation zwischen Mieter, Eigentümer und Verwalter ist damit wichtiger denn je – ein Thema, das auch bei der Beratung durch RE/MAX Immobilien Limburg regelmäßig zur Sprache kommt.

Stromanbieterwechsel: Zählerstand nicht mehr entscheidend

Bislang war der übermittelte Zählerstand beim Auszug eines Mieters die Grundlage für die Endabrechnung. Ab dem 6. Juni 2025 gilt: Wer sich nicht rechtzeitig – spätestens zwei Werktage vor Einzug – beim Stromversorger anmeldet, wird automatisch dem Grundversorger zugewiesen. Einige Versorger fordern sogar eine Frist von 14 Tagen.

Ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ist dann erst nach zwei Wochen möglich – mit der Folge, dass der neue Mieter zunächst den teureren Grundversorgungstarif zahlen muss. Auch der Ausziehende muss künftig spätestens zwei Werktage vorher kündigen, sonst bleibt er weiterhin zahlungspflichtig.

Andreas Baum, Ihr Ansprechpartner bei RE/MAX Immobilien Limburg, empfiehlt daher allen Eigentümern und Mietern, den Stromanbieterwechsel frühzeitig zu planen – idealerweise parallel zum Mietvertrag oder Kaufvertrag.

Split-Tarife in der Grundversorgung unzulässig

Während der Energiekrise waren Preisunterschiede zwischen Bestands- und Neukunden in der Grundversorgung keine Seltenheit. Diese sogenannte Tarifspaltung ist laut Gesetzgeber seit Juli 2022 verboten. In der Ersatzversorgung dürfen jedoch weiterhin höhere Preise verlangt werden.

Mehrere Urteile deutscher Landgerichte bestätigen dieses Verbot. So untersagten etwa Gerichte in Mannheim, Frankfurt und Hannover Energieversorgern, in der Grundversorgung unterschiedliche Tarife zu berechnen. Ein wichtiges Signal für Verbraucher – und ein Grund mehr, sich frühzeitig mit dem Thema Stromversorgung auseinanderzusetzen.

Neu ab Juni 2025: 24-Stunden-Lieferantenwechsel und MaLo-ID

Neben den Fristen wird auch der Anbieterwechsel selbst beschleunigt: Ab dem 6. Juni 2025 muss ein technischer Stromanbieterwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Die neue Regelung setzt die EU-Richtlinie 2019/944 in deutsches Recht um. Bisher hatten Energieversorger dafür bis zu drei Wochen Zeit.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die sogenannte MaLo-ID – die Marktlokations-Identifikationsnummer. Sie ist elfstellig und auf jeder Stromrechnung zu finden. Ohne diese ID kann kein Anbieterwechsel erfolgen.

Fazit: Frühzeitige Planung spart Zeit, Geld – und Nerven

Ob als Mieter, Eigentümer oder Verwalter: Die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Stromversorgung machen es notwendig, frühzeitig zu handeln. Besonders bei einem Immobilienkauf oder -verkauf – wie ihn RE/MAX Immobilien Limburg begleitet – sollte der Stromvertrag direkt in die Übergabeplanung integriert werden.

Andreas Baum von RE/MAX in Limburg und sein Team beraten Sie umfassend und sorgen dafür, dass Sie alle Fristen und Formalitäten im Blick behalten – für einen sorgenfreien Umzug oder Eigentümerwechsel. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unserem.

Wir beraten Sie persönlich und kostenlos. Sie erreichen die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg unter Telefon: 06431/4957820 oder per E-Mail an andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.

Wir sind für Sie da!

Andreas Baum
Telefon: +49 6431 4957820
E-Mail: andreas.baum@remax.de

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    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

    Quelle: ivd.de, haufe.de
    Foto: a.langen@immowire.de