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Kommt die Erhöhung der linearen Abschreibung früher?

Die von der Bundesregierung für Mitte 2023 geplante Erhöhung der linearen Abschreibung von Wohngebäuden (lineare AfA) soll nach Angaben der SPD-Fraktion bereits zum 1. Januar 2023 erfolgen. Bernhard Daldrup, der baupolitische Fraktionssprecher der SPD, erklärte, dass die Parlamentarier das Vorziehen der Erhöhung in den Beratungen zum Jahressteuergesetz erreicht hätten.

Die Ampel-Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die lineare AfA von 2% auf 3% zu erhöhen. Allerdings ging man bislang davon aus, dass die Maßnahme erst Mitte 2023 Inkrafttreten sollte. Bernhard Daldrup führte weiter aus, dass es jedoch auch weiterhin möglich sei, ein Gebäude schneller abzuschreiben, wenn es nachgewiesenermaßen kürzer genutzt wird, wobei die Kriterien für den Nachweis durch das Bundesministerium der Finanzen konkretisiert werden. Das Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 wurde von Parlamentariern anderer Fraktionen bestätigen.

Außerdem wertet der Abgeordnete es als besonderen Erfolg, dass die zeitlich befristete Sonder-AfA für bezahlbaren und klimagerechten Mietwohnungsneubau neu aufgelegt werde. Innerhalb von vier Jahren könnten dann jährlich 5% der Baukosten steuerlich abgesetzt werden, sofern die Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 und die Bedingungen für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllen. „Dadurch unterstützen wir nicht nur den Bau neuer Wohnungen, sondern leisten auch einen Betrag zum Erreichen unserer Klimaziele“, so Daldrup. Allerdings werden für die Inanspruchnahme die Baukosten auf 4.800 Euro pro Quadratmeter begrenzt, wovon maximal 2.500 Euro pro Quadratmeter steuerlich geltend gemacht werden können, „Um nicht den Bau von Luxuswohnungen steuerlich zu fördern“, erläutert Daldrup.

Das Jahressteuergesetz 2022 soll in dieser Woche (KW 49-22) den Bundestag passieren.

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