Kommt die Erhöhung der linearen Abschreibung früher?
Die von der Bundesregierung für Mitte 2023 geplante Erhöhung der linearen Abschreibung von Wohngebäuden (lineare AfA) soll nach Angaben der SPD-Fraktion bereits zum 1. Januar 2023 erfolgen. Bernhard Daldrup, der baupolitische Fraktionssprecher der SPD, erklärte, dass die Parlamentarier das Vorziehen der Erhöhung in den Beratungen zum Jahressteuergesetz erreicht hätten.

Erhöhung der linearen Abschreibung AFA
Die Ampel-Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die lineare AfA von 2% auf 3% zu erhöhen. Allerdings ging man bislang davon aus, dass die Maßnahme erst Mitte 2023 Inkrafttreten sollte. Bernhard Daldrup führte weiter aus, dass es jedoch auch weiterhin möglich sei, ein Gebäude schneller abzuschreiben, wenn es nachgewiesenermaßen kürzer genutzt wird, wobei die Kriterien für den Nachweis durch das Bundesministerium der Finanzen konkretisiert werden. Das Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 wurde von Parlamentariern anderer Fraktionen bestätigen.
Baukosten steuerlich absetzen: Sonder-AfA für Mietwohnungsbau
Daldrup bewertet als besonders erfolgreich, dass die zeitlich befristete Sonder-AfA für bezahlbaren und klimagerechten Mietwohnungsneubau neu aufgelegt wurde. Bauherren können innerhalb von vier Jahren jährlich 5% der Baukosten steuerlich absetzen, sofern die Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen und die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllen.
„Damit fördern wir nicht nur den Bau neuer Wohnungen, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele“, erklärt Daldrup. Für die steuerliche Nutzung werden die Baukosten auf 4.800 Euro pro Quadratmeter begrenzt, wobei maximal 2.500 Euro pro Quadratmeter steuerlich absetzbar sind. „So wird vermieden, dass der Bau von Luxuswohnungen steuerlich gefördert wird“, ergänzt Daldrup.
Das Jahressteuergesetz 2022 soll in dieser Woche (KW 49-22) den Bundestag passieren.
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