Immobilienfinanzierung mit Wohn-Riester
02.04.2024 – In letzter Zeit besonders willkommen: staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile, die den Bau oder Kauf einer Immobilie erleichtern. Angesichts gestiegener Zinsen suchen viele Interessenten neue Möglichkeiten, sich ihren Traum zu finanzieren. Wir stellen das sogenannte Wohn-Riester vor.
Wohn-Riester oder auch Eigenheimrente hilft, eine selbst genutzte Immobilie zu finanzieren oder, wenn sie bereits gekauft wurde, sie zu entschulden. Ein Riester-Darlehen kann mit laufenden Beiträgen getilgt werden oder es wird schon angespartes Guthaben aus dem Riester-Vertrag entnommen.
Wer kann Wohn-Riester in Anspruch nehmen?
Das Einkommen hat keinen Einfluss auf die Förderung, sie wird davon unabhängig gewährt. Folgende Personengruppen sind förderberechtigt:
- Beamte
- Gesetzliche Rentenversicherte
- Geringfügig Beschäftigte, die Beiträge zur Sozialversicherung einzahlen
- Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder einer Rente wegen Erwerbsminderung oder -unfähigkeit
- Selbstständige, über die Künstlersozialkasse versichert
- Personen, die mit jemandem verpartnert oder verheiratet sind, der mit eigenem Vertrag riestert
- Personen, die am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen
- Seelotsen, Hebammen, viele Handwerker
- Eltern in den ersten 36 Monaten nach der Geburt
Was sind die Bedingungen von Wohn-Riester?
Für die maximale Wohn-Riester Förderung müssen Sparer vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen einzahlen, mindestens jedoch 50 Euro und maximal 2.100 Euro. Sie können entweder einen Bausparvertrag Riester abschließen oder ein Annuitätendarlehen aufnehmen. Jährlich erhalten sie 175 Euro Grundzulage, hinzu kommen 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und für jüngere Kinder maximal 300 Euro. Sind die Sparer jünger als 25 Jahre, erhalten sie zusätzlich einmalig 200 Euro. Außerdem können sie die Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen, und häufig gewährt das Finanzamt einen weiteren Steuervorteil. Bei Bedarf kann ein Steuerberater unterstützend zu Rate gezogen werden.
Lohnt sich Wohn-Riester?

Mit der Wohn-Riester Förderung können Kredite schneller abbezahlt werden, und gleichzeitig profitieren Sparer für die Altersvorsorge, weil sie später mietfrei wohnen können. Auch energetische Sanierungen sowie barrierefreie Umbauten lassen sich über Wohn-Riester finanzieren. Bedenken Sie jedoch, dass Sie die Immobilie selbst bewohnen müssen. Sollten Sie sich entscheiden, sie zu vermieten oder zu verkaufen, müssen Sie die Förderung unter Umständen zurückzahlen. Bevor Sie also mit Wohn-Riester starten, sollten Sie sich von einem unabhängigen Finanzierungsexperten fachlich beraten lassen.
Haben Sie Fragen zum Thema Immobilienfinanzierung oder brauchen Sie Unterstützung bei der Planung Ihres Immobilienkaufs, melden Sie sich gern! Wir beraten Sie persönlich und kostenlos.
Wenden Sie sich an die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg, Telefon: 06431/4957820, E-Mail: andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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