Immobilie geerbt?
Wer eine geerbte Immobilie selbst bewohnen will, zahlt dafür in der Regel keine Erbschaftssteuer. Allerdings ist die Zeit der entscheidende Faktor.
Angehörige können meist eine Immobilie steuerfrei erben. „Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass die geerbte Immobilie unverzüglich, d.h. in der Regel innerhalb von 6 Monaten von den Erben selbst bewohnt werden muss.“, so der Immobilienmakler Andreas Baum von RE/MAX in Limburg. Außerdem sind für eine Steuerbefreiung noch wichtig, dass der Erblasser selbst in der Immobilie gewohnt haben muss und die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter sein, sofern Kinder erben. Doch was passiert, wenn z.B. ein Sohn eine Doppelhaushälfte erbt und diese erst aufwändig renovieren muss? Die Richter des Bundesfinanzhofes (BFH) stellten in einem Urteil fest, dass auch ein späterer Einzug in Ausnahmefällen zur Steuerfreiheit führen kann (Az.: II R 46/19).
In dem verhandeltem Fall erbte der Sohn die vom Vater selbst genutzte Doppelhaushälfte. Der Sohn wohnte selbst in der anderen Doppelhaushälfte und wollte die geerbte zunächst Haushälfte renovieren, dann beide Hälften zusammenlegen und in dieses „neue“ Haus selbst bewohnen. Die Renovierung und Sanierung der geerbten Haushälfte dauerte jedoch knapp drei Jahre. U.a. musste ein Wasserschaden beseitigt werden. Das Finanzamt lehnte die Steuerbefreiung zunächst ab, weil die Bestimmung zur Selbstnutzung innerhalb von sechs Monaten fehlte.
Steuerbefreiung auch bei Verzögerung möglich
Die Richter des BFH urteilen jedoch anders: Der Erbe muss glaubhaft darlegen, zu welchem Zeitpunkt er sich zur Selbstnutzung entschlossen hat. Zudem muss er erklären, warum der tatsächliche Einzug nicht früher möglich war. Hat der Erbe etwa eine Renovierungs- und Umbaumaßnahmen rechtzeitig in Auftrag gegeben, also innerhalb der sechs Monate, ist eine Steuerbefreiung möglich. Es kann nicht zu seinen Lasten gehen, wenn Arbeiten nicht zeitnah abgeschlossen werden – etwa weil es Schwierigkeiten bei der Lieferung von Material gab, was gerade in der aktuellen Zeit immer wieder ein Thema ist.
Alle Erben können von diesem Urteil profitieren. Andreas Baum rät, um Probleme zu vermeiden:
„Ein Erbe sollte innerhalb von sechs Monaten prüfen und entscheiden, ob er in die geerbte Immobilie selbst einziehen will und dann entsprechende Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten in Auftrag geben, um die Selbstnutzung damit zu dokumentieren.“
Haben Sie eine Immobilie geerbt und Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne. Wenden Sie sich an die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg, Telefon: 06431/4957820, E-Mail: andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.
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Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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