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Fußball-EM: Spielregeln im Mietrecht

13.06.2024 – Am 14. Juni um 21 Uhr startet die Fußball-Europameisterschaft der Männer in Deutschland. Flaggen hängen aus den Fenstern, Fans werden zu Untermietern, und auf Balkonen steigen Public-Viewing-Partys. Doch trotz der Begeisterung gibt es wichtige mietrechtliche Regeln zu beachten. Andreas Baum, Ihr Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg, gibt Ihnen wichtige Tipps für einen unbeschwerten Fußballsommer.

Flagge zeigen: Mietrechtliche Grenzen

Grundsätzlich dürfen Mieter ihre Balkone nach eigenen Vorlieben gestalten, einschließlich des Aufhängens von Fahnen und Wimpeln ihrer Lieblingsteams. Andreas Baum betont jedoch, dass Eingriffe in die Bausubstanz, wie das Anbringen von Dübeln an der Hauswand, tabu sind. Diese Maßnahmen entsprechen nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und könnten zu Schadensersatzforderungen führen.

Bevor Sie also Fahnen oder Wimpel befestigen oder gar eine Nationalflagge auf die Außenwand malen, sollten Sie die Erlaubnis des Vermieters einholen. Für Wohnungseigentümer gilt Ähnliches: Die Außenseite des Balkons und die Hauswand gehören zum Gemeinschaftseigentum, und bauliche Veränderungen müssen durch die Eigentümerversammlung beschlossen werden.

Fanartikel sollten so angebracht werden, dass sie sich nach dem Turnier leicht entfernen lassen und keine Sichteinschränkungen für Nachbarwohnungen verursachen. Verfassungsfeindliche Fahnen sind selbstverständlich nicht erlaubt.

Public Viewing im Garten: Die Spielregeln

Ist die Dekoration erledigt, kann die Fußballparty beginnen. Andreas Baum erinnert daran, dass es nichts gegen ein privates Public Viewing im Hof oder auf dem Balkon einzuwenden gibt – solange die allgemeinen Ruhezeiten eingehalten werden. Zwischen 22:00 und 6:00 Uhr herrscht gesetzliche Nachtruhe. Wer nach dem Abpfiff noch lautstark feiern will, sollte auf eine Kneipe oder ein öffentliches Public Viewing ausweichen.

Untervermietung und Vermietung an Fans

Vor dem Anpfiff der Fußball-EM strömen Fans aus verschiedenen Nationen nach Deutschland. Da es nur zehn Spielorte gibt, sind Hotels und Unterkünfte stark gefragt. Viele Privatpersonen sehen darin eine Gelegenheit für zusätzliche Einkünfte. In acht der zehn Austragungsstädte gelten jedoch strenge Regeln für die Vermietung auf Zeit. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder, wie z.B. in Frankfurt.

Mieter benötigen für die Untervermietung der Wohnung die Erlaubnis des Vermieters, auch wenn es nur für die Dauer des Turniers ist. Diese Erlaubnis sollte schriftlich eingeholt werden. Andreas Baum betont, dass ein Anspruch auf Genehmigung grundsätzlich besteht, nicht jedoch, wenn die Mieträume tage- oder wochenweise an Touristen vermietet werden, um einen Gewinn zu erzielen.

Einnahmen aus Untervermietung: Achtung, Steuer!

Einnahmen aus kurzfristiger Untervermietung müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, wenn sie über 520 Euro pro Jahr liegen. Die Steuer wird nur fällig, wenn ein tatsächlicher Gewinn erzielt wird, das heißt, wenn die Einnahmen höher sind als die Ausgaben, zum Beispiel für Miete, Inserate und Reinigungskräfte.

Kontaktieren Sie RE/MAX in Limburg für weitere Informationen.

Das Immobilienmaklerteam von Andreas Baum von RE/MAX in Limburg steht Ihnen bei Fragen rund um mietrechtliche Bestimmungen und Immobilienberatung zur Seite. Lassen Sie sich von einem Profi beraten, um Ihre Fußball-EM 2024 sorgenfrei genießen zu können. Wir beraten Sie persönlich und kostenlos.

Sie erreichen die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg unter Telefon: 06431/4957820 oder per E-Mail: andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.

Wir sind für Sie da!

Ihr Immobilienmakler in Limburg an der Lahn

Andreas Baum
Telefon: +49 6431 4957820
E-Mail: andreas.baum@remax.de

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    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

    Quelle: haufe.de
    Foto: @ Alexa auf Pixabay