Entlastung für Gaskunden beschlossen: Was Eigentümer, Mieter und Immobilienkäufer jetzt wissen sollten
11.08.2025 – Die Bundesregierung hat ein neues Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das Bürger und Unternehmen angesichts steigender Energiepreise deutlich entlasten soll. Im Fokus steht dabei die Abschaffung der Gasspeicherumlage, die bislang einen erheblichen Teil des Gaspreises ausmachte. Besonders für Eigentümer und Vermieter von Immobilien bedeutet das: niedrigere Energiekosten – ein Faktor, der sich auch auf den Immobilienmarkt auswirken kann.
Gasspeicherumlage entfällt ab 2026 – was bedeutet das konkret?

Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes übernimmt der Bund künftig die Finanzierung der Gasspeicherumlage. Diese wurde 2022 eingeführt, um in der Gaskrise die Versorgungssicherheit zu garantieren. Seitdem mussten Energieversorger teures Gas einlagern – die Kosten dafür wurden bislang auf Haushalte und Unternehmen umgelegt.
Ab 2026 sollen Endkunden dadurch rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr einsparen. Je nach Gasverbrauch liegt die Entlastung pro Haushalt bei etwa 30 bis 60 Euro jährlich. Für Haushaltskunden macht die Umlage derzeit etwa 2,4 % des Gaspreises aus, bei Großverbrauchern rund 5 %. Künftig wird diese Umlage aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes finanziert – das sorgt politisch für Diskussion, da so auch fossile Energieträger gefördert werden.
Was bedeutet die Entlastung für den Immobilienmarkt?
Gerade für Eigentümer von Wohnimmobilien, die vermieten oder selbst bewohnen, ist die Abschaffung der Umlage ein wichtiger finanzieller Vorteil. Auch Käufer profitieren, da niedrigere Nebenkosten ein Argument für die Investition in Wohneigentum sind. Andreas Baum, erfahrener Immobilienmakler in Limburg bei RE/MAX Immobilien, sieht darin eine positive Entwicklung:
„Jede strukturelle Entlastung bei den Energiekosten wirkt sich mittelfristig auf die Kaufentscheidung aus – sowohl bei Kapitalanlegern als auch bei Eigennutzern.“
Wer derzeit eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte diesen Aspekt unbedingt in seine Kalkulation einbeziehen. RE/MAX Immobilien in Limburg unterstützt Eigentümer dabei, solche Gesetzesänderungen richtig einzuordnen und strategisch zu nutzen – etwa bei der Exposé-Erstellung, der Nebenkostenberechnung oder der Argumentation gegenüber Kaufinteressenten.
Weitere Entlastungen geplant – Stromsteuersenkung bleibt Thema
Neben der Gasspeicherumlage ist auch die Senkung der Netzentgelte geplant – ein weiterer Bestandteil des Strompreises. Für das produzierende Gewerbe soll zudem die reduzierte Stromsteuer über 2026 hinaus verstetigt werden. Die Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher steht hingegen weiter zur Diskussion.
Vertreter der Regierungsparteien fordern eine breit angelegte Entlastung, doch derzeit steht dem der Bundeshaushalt entgegen. Laut CDU-Politiker Sepp Müller ließen sich aber durchaus Spielräume schaffen – ein Prozent Einsparpotenzial bei einem Haushalt von 500 Milliarden Euro sei realistisch.
Fazit: Entlastung kommt – Immobilienbesitzer sollten vorbereitet sein
Die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage ist ein Schritt in die richtige Richtung – vor allem für Immobilienbesitzer, Vermieter und Käufer, die steigende Energiekosten bisher als Unsicherheitsfaktor gesehen haben.
Andreas Baum, Immobilienmakler in Limburg, rät Eigentümern, sich frühzeitig über die Auswirkungen auf ihre Immobilie zu informieren und gegebenenfalls bestehende Kalkulationen zu aktualisieren. Bei RE/MAX Immobilienprofitieren Kunden nicht nur von lokalem Know-how, sondern auch von fundierter Beratung zu politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen rund um die Immobilie.
Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches, persönliches Beratungsgespräch mit uns. Sie erreichen uns unter Telefon: 06431/4957820 oder per E-Mail an andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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