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Energetische Sanierung: Förderungsangebote werden neu aufgestellt

Seit dem 1.Juli 2021 ist die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude vollständig in Kraft getreten. Das heißt, dass die bisherigen Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Förderbank KfW werden aufgelöst und ab nun gilt in Deutschland die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Eigentümer erhalten künftig bis zu 50 Prozent Förderung für energetische Gesamtmaßnahmen.

Förderungsangebote für energetische Sanierung von Immobilien

Förderfähig sind Gesamtsanierungen aber auch Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden, die schrittweise umgesetzt werden.

Energetische Gesamtmaßnahmen:

Bei Wohngebäuden fällt das Effizienzhaus 115 aus der Förderung. Die Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70 und 55 bestehen weiter. Die Förderung liegt bei ihnen wie bislang zwischen 27,5 Prozent und 40 Prozent Tilgungsausschuss. Neu ist das Effizienzhaus 40 für Sanierungen. Hier gibt es einen Zuschuss von 45 Prozent. Außerdem gibt es einen Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien. Die Energieeffizienz-Klasse (EE-Klasse) bringt fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. Zusätzlich steigen durch den EE-Bonus die förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit an.

Wer für den bislang anspruchsvollsten Standard, das Effizienzhaus 55, einen Zuschuss von 40 Prozent und damit bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss bekommen hat, erhält mit der neu eingeführten EE-Klasse nun maximal 67.500 Euro. Beim neuen Standard Effizienzhaus 40 mit der EE-Klasse kommt man auf maximal 75.000 Euro Fördergeld.

Förderung für Einzelmaßnahmen:

Wer künftig eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsplanes (iSFP) durchführen lässt, erhält einen iSFP Bonus bei der Umsetzung eines Sanierungsschritts. Das gilt auch, wenn man den iSFP bereit besitzt oder eine Vor-Ort-Energieberatung zwischen Ende 2017 und Ende 2020 durchführen ließ. Mit dem Bonus erhöht sich die Basisförderung um 5 Prozentpunkte, wenn man eine oder mehrere Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan realisiert werden.

Was bedeutet der iSFP-Bonus in Fördermitteln ausgedrückt?

Ersetzen Sie Ihre alte Ölheizung z.B. durch eine Wärmepumpe, erhalten Sie vom Staat nicht mehr wie bisher 45 Prozent der Investitionskosten, sondern 50 Prozent erstattet. „Kostet die Wärmepumpe beispielsweise 18.000 Euro, gibt es in diesem Fall 9.000 Euro Zuschuss“, so Andreas Baum von RE/MAX Immobilien in Limburg. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem 1/4 – beispielsweise in Form von Solarthermie – steigt der Investitionszuschuss von 40 auf 45 Prozent, wenn eine alte Ölheizung ausgetauscht wird.

Wenn Sie Maßnahmen durchführen, die die Gebäudehülle energieeffizienter machen, wie z.B. die Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke, der Einbau von neuen Fenster oder Lüftungsanlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung, erhalten 20 Prozent Zuschuss. Mit dem iSFP-Bonus gibt es 25 Prozent. Wenn die Dämmmaßnahme zum Beispiel 40.000 Euro kostet , gibt es also maximal 10.000 Euro vom Staat dazu. Allerdings sollte beachtet werden, dass eine bestimmte Obergrenze bei den förderfähigen Kosten nicht überschritten werden darf. Die Obergrenze (wenn Sie sich beispielsweise eine Dämmung und neue Fenster einbauen) wurde von 50.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht – eine weitere Verbesserung des BEG gegenüber der bisherigen Förderung.

Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Es muss jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualität erfolgen, sonst gibt es kein Geld. Damit kein Missbrauch getrieben wird, wird es künftig – auch bei den Einzelmaßnahmen – verstärkte Kontrollen vor Ort geben.

Geld für Baubegleitung:

Mehr Geld gibt es für die Baubegleitung bei Effizienzhäusern. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gewährt der Staat für die Beratung durch Energieeffizienzexperten Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten, bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben. Dieser Betrag lag zuvor bei maximal 4.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern liegt der Zuschuss nun bei bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt bis zu 20.000 Euro.

Der Zuschuss für die Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen ist halb so hoch: Bis zu 2.500 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 10.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt.

Sie haben Fragen oder wollen mehr rund um das Thema Immobilien wissen? Dann wenden Sie sich an die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg, Telefon: 06431/4957820, E-Mail: andreas.baum@remax.de. Auf www.remax-ihr-immobilienberater.de finden Sie zudem zahlreiche kostenlose Ratgeber.

Wir sind für Sie da!

Ihr Immobilienmakler in Limburg an der Lahn

Andreas Baum
Telefon: +49 6431 4957820
E-Mail: andreas.baum@remax.de

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