Die Teilungsversteigerung – nicht die beste Lösung bei einer Scheidung
Eine Scheidung bringt bei Paaren nicht nur eine Menge an emotionalen und rechtlichen Problemen mit sich, zusätzlich müssen Sie meist auch noch klären, wie sie den gemeinsamen Besitz aufteilen wollen. Im Gegensatz zu Geld stellt sich die Aufteilung von Immobilien dabei eher schwierig dar. Sollten Paare keine gemeinsame Lösung finden, droht möglicherweise eine Teilungsversteigerung. Allerdings ist diese oft mit Nachteilen für den Eigentümer verbunden.
Es ist allgemein bekannt, dass man ein Jahr getrennt leben muss, bevor man sich scheiden lassen kann. Oftmals kümmern sich die Paare erst danach um die Aufteilung des Besitzes. Sollte aber einem Paar bereits vor der Vollendung des Trennungsjahres bewusst sein, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist, kann die gemeinsame Immobilie auch schon vorher verkauft werden. Denn so kann der Verkaufserlös einfacher aufgeteilt werden und beide Partner können ihren Neuanfang planen oder ihre möglichen Bankverbindlichkeiten tilgen.
Ist das Trennungsjahr vorüber, kann einer der Noch-Ehepartner den verkauf der Immobilie verlangen. Sollte der andere Partner sich weigern, kann dieser sogar verklagt werden, um seine Zustimmung zu erhalten. Verhindert werden kann dies aber durch die Hilfe eines Immobilienprofis. Dieser hilft bei der Abwägung der Interessen.
Entschließt sich das Paar dazu, dass die Immobilie später einmal an die Kinder vererbt werden soll, so kann sie beispielsweise auch vermietet werden. Mit den Einnahmen könnte auch der Kredit bei der Bank getilgt werden.
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, dass ein Partner die Immobilie behält. Allerdings muss der andere Partner dann ausgezahlt werden. Kann das Paar sich nicht über den Auszahlungsbetrag einigen, droht oft eine Teilungsversteigerung. Die Teilungsversteigerung ist ein Teil der Zwangsversteigerung und kann von einem der Partner unabhängig beim Amtsgericht beantragt werden. Durch die Teilungsversteigerung wird nicht teilbares Vermögen in teilbares Vermögen umgewandelt.
Meist ist die Teilungsversteigerung aber eine eher ungünstige Lösung, da die Immobilie meist unter Wert verkauft wird. Denn viele Schnäppchenjäger wittern dabei ihre Chance auf eine neue Immobilie. Zwar hat der Partner, welcher in der Immobilie bleiben möchte, die Chance auf diese Weise den anderen Teil der Immobilie günstig zu erwerben, wenn er das Höchstgebot abgibt, aber er geht auch das Risiko ein, dabei von anderen Bietern überholt zu werden. Damit wird der Preis der Immobilie höher als das vorhandene Budget und die Immobilie geht so an eine fremde Person. Außerdem entstehen auch andere, zusätzliche Kosten. Man sollte circa 1.000 – 2.500 Euro für einen Sachverständigen einplanen. Zusätzliche entstehen Kosten für den Notar und das gesamte Verfahren.
Ein Profi-Makler hilft Ihnen dabei diese Kosten zu vermeiden. Als neutrale Instanz berät er beide Seiten und hilft dabei eine optimale Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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