Die Teilungsversteigerung – nicht die beste Lösung bei einer Scheidung
Eine Scheidung bringt bei Paaren nicht nur eine Menge an emotionalen und rechtlichen Problemen mit sich, zusätzlich müssen Sie meist auch noch klären, wie sie den gemeinsamen Besitz aufteilen wollen. Im Gegensatz zu Geld stellt sich die Aufteilung von Immobilien dabei eher schwierig dar. Sollten Paare keine gemeinsame Lösung finden, droht möglicherweise eine Teilungsversteigerung. Allerdings ist diese oft mit Nachteilen für den Eigentümer verbunden.

Allgemein gilt: Ehepartner müssen ein Jahr getrennt leben, bevor sie sich scheiden lassen können. Häufig beschäftigen sich Paare erst nach Ablauf des Trennungsjahres mit der Aufteilung ihres Vermögens – insbesondere der gemeinsamen Immobilie. Ist jedoch bereits vor dem Ende des Trennungsjahres klar, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist, kann die Immobilie auch schon früher verkauft werden.
Ein frühzeitiger Immobilienverkauf kann Vorteile bieten: Der Verkaufserlös lässt sich einfacher aufteilen, beide Partner gewinnen finanzielle Klarheit und können ihren Neuanfang planen oder bestehende Bankverbindlichkeiten tilgen.
Verkauf der Immobilie nach dem Trennungsjahr
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann einer der Noch-Ehepartner den Verkauf der gemeinsamen Immobilie verlangen. Verweigert der andere Partner seine Zustimmung, besteht sogar die Möglichkeit, diese gerichtlich einzufordern. Konflikte lassen sich jedoch oft vermeiden, wenn ein Immobilienprofi eingeschaltet wird. Er unterstützt beide Parteien dabei, ihre Interessen abzuwägen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Immobilie behalten und vermieten: Eine Alternative zum Verkauf
Entscheidet sich das Paar gegen einen sofortigen Verkauf, kann die Immobilie auch vermietet werden – etwa mit dem Ziel, sie später an die gemeinsamen Kinder zu vererben. Die Mieteinnahmen können genutzt werden, um laufende Kosten zu decken oder den bestehenden Immobilienkredit bei der Bank zu tilgen.
Auszahlung eines Partners oder Teilungsversteigerung
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass ein Partner die Immobilie übernimmt. In diesem Fall muss er den anderen Partner auszahlen. Kommt es über die Höhe des Auszahlungsbetrags zu keiner Einigung, droht häufig eine Teilungsversteigerung.
Die Teilungsversteigerung ist eine Sonderform der Zwangsversteigerung und kann von einem der Partner unabhängig beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Ziel ist es, nicht teilbares Vermögen – wie eine Immobilie – in teilbares Vermögen umzuwandeln.
In den meisten Fällen stellt die Teilungsversteigerung keine optimale Lösung dar. Immobilien werden dabei häufig unter ihrem tatsächlichen Marktwert verkauft, da viele Schnäppchenjäger auf günstige Kaufgelegenheiten hoffen. Zwar hat der Partner, der in der Immobilie bleiben möchte, die Möglichkeit, durch ein Höchstgebot den Anteil des anderen zu erwerben, doch besteht das Risiko, von anderen Bietern überboten zu werden.
Zusätzlich entstehen weitere Kosten: Für ein Sachverständigengutachten sollten etwa 1.000 bis 2.500 Euro eingeplant werden. Hinzu kommen Gebühren für Notar, Gericht und das gesamte Versteigerungsverfahren.
Immobilienmakler als neutrale Lösung bei Scheidung
Ein professioneller Immobilienmakler kann helfen, diese Kosten und Risiken zu vermeiden. Als neutrale Instanz berät er beide Parteien, vermittelt zwischen den Interessen und unterstützt dabei, eine wirtschaftlich sinnvolle und faire Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden.
Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie in der Trennungsphase ist?
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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