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Betreutes Wohnen – welche Vorteile bringt es mir?

Je älter man wird, umso schwerer fällt es einem oft, mit den täglichen Dingen umzugehen. Körperliche Einschränkungen und Krankheiten können einfache Besorgungen zum Problem und das tägliche Leben zu einer Herausforderung werden lassen. Für solche Lebensumstände bietet das betreute Wohnen eine große Erleichterung und lässt Senioren gleichwohl mehr Freiheiten als das Leben in einem Pflegeheim.

Vorteile des betreuten Wohnens // Welche Kosten kommen auf mich zu?

Beim betreuten Wohnen lebt man in einer eigenen Wohnung, die speziell auf die Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Menschen ausgerichtet ist. Diese Wohnungen befinden sich häufig in Seniorenwohnanlagen oder speziell ausgewiesenen Wohngegenden.

Das betreute Wohnen verbindet die Vorteile eines selbstbestimmten Lebens in der eigenen Wohnung mit den Leistungen einer professionellen Pflegeeinrichtung. Bewohner können je nach Ausstattung Betreuung, Pflege und Verpflegung in Anspruch nehmen.

Auch Personen mit einem Pflegegrad können betreutes Wohnen nutzen, sofern die Unterkunft und das Betreuungsangebot dies ermöglichen. Ob eine umfassende Pflege gewährleistet werden kann und ob betreutes Wohnen für intensiv pflegebedürftige Personen sinnvoll ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Beim betreuten Wohnen beeinflussen mehrere Faktoren die Kosten: Kauf oder Miete der Wohnung, Grund- und Zusatzleistungen. In der Regel liegen die Mieten für betreutes Wohnen über dem regional üblichen Mietniveau.

Die Orientierung erfolgt meist an der ortsüblichen Kaltmiete plus Nebenkosten, erhöht um einen Pauschalaufschlag von etwa 10 bis 20 Prozent. Dieser Aufschlag deckt haustechnische Grundleistungen wie Hausnotruf oder Hausmeisterservice ab.

Zusätzlich fällt eine Betreuungspauschale an, die grundlegende Betreuungsleistungen umfasst. Diese kann durch individuell wählbare Zusatzleistungen erweitert werden, je nach Bedarf und gewünschtem Servicepaket.

Betreuungspauschale mit Pflegegeld verrechnen

Normalerweise müssen die gesamten Kosten des betreuten Wohnens selbst getragen werden. Sofern Sie eine finanzielle Unterstützung aufgrund eines Pflegegrades erhalten, kann diese aber teilweise auf die Kosten der Betreuungspauschale des betreuten Wohnens angerechnet beziehungsweise mit dem Pflegegeld verrechnet werden.

Das betreute Wohnen erleichtert das Leben im Alter durch die Integration von haustechnischem Service, durch ein eingebautes Notrufsystem und durch diverse Betreuungs- und Pflegeangebote. Gleichzeitig ermöglicht es ein selbstbestimmtes Leben und bietet die Möglichkeit einer freien, unabhängigen Tagesgestaltung in einer eigenen Wohnung.

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Andreas Baum
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    https://de.wikipedia.org/wiki/Betreutes_Wohnen

    https://de.statista.com/themen/785/pflege-in-deutschland/

    https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegegeld

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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