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Bestandsimmobilien energetisch nachrüsten – worauf es ankommt

Wenn eine Bestandsimmobilie gekauft wird, haben die Käufer/innen nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) bestimmte Pflichten und müssen u.a. energetisch Nachrüsten. „Innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf einer Bestandsimmobilie müssen drei Vorgaben des GEG umgesetzt werden“, macht Andreas Baum von RE/MAX Immobilien in Limburg deutlich.

Um diese drei Pflichten geht es konkret

So müssen Käufer/innen eines Ein-oder Zweifamilienhauses Leitungen für die Heizung und Warmwasser dämmen, wenn sich diese in unbeheizten Räumen befinden. Je nach Dicke der Leitung muss die Dämmung zwischen zwei und zehn Zentimetern sein.

Zudem muss die oberste Geschossdecke, die meist geheizte und ungeheizte Räume trennt, gedämmt werden. Das gilt jedenfalls, wenn dort bislang eine Dämmung fehlt. Alternativ können Eigentümer/innen auch die Dachschräge dämmen.

Außerdem müssen sie Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, erneuern – das gilt jedoch nicht für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie Anlagen mit weniger als 4 KW bzw. mehr als 400 KW Nennleistung. Das Alter der Heizung und den Typ finden Sie i.d.R. auf dem Typenschild, im Protokoll des Schornsteinfegers oder in den Bauunterlagen. Auch wenn Niedertemperatur- und Brennwertkessel noch nach über 30 Jahren weiterbetrieben werden dürfen, lohnt sich oftmals ein Austausch wegen der Einsparmöglichkeiten und den staatlichen Förderungen, die es für die Umrüstung gibt.

Die Finanzierung realistisch planen

Meist sind Häuser von diesen Pflichten betroffen, die vor dem Jahr 2002 gebaut wurden. Denn so alte Immobilien entsprechen häufig weder dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV), so Andreas Baum.

Wer eine alte Immobilie kauft, sollte bei der Finanzierung also genug Budget für energetische Nachrüstungen einplanen, rät der Experte. Immerhin: Viele energetische Sanierungsmaßnahmen werden gefördert.

Andreas Baum weiter: „Nachrüstpflichten betreffen nicht nur Käufer/innen, sondern auch Erben und Kinder, die eine Immobilie von ihren Eltern übernehmen. Sobald sie offiziell neue Eigentümer sind, also im Grundbuch als Eigentümer stehen, fängt die Frist auch für Erben und Kinder an zu laufen.“

Bußgelder drohen bei Nichterfüllung der Nachrüstpflichten

Verstöße gegen die Nachrüstpflichten gemäß GEG werden keinesfalls als Bagatelle betrachtet, sondern mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet. Von daher sollten sich Käufer/innen und Erben einer Bestandsimmobilie beraten lassen.

Die (energetische) Sanierung hat aber noch weitere Vorteile

Durch die Sanierung können Sie eine Verbesserung des energetischen Standards Ihrer Immobilie erreichen. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern ebenso für Ihren Geldbeutel und trägt zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie ganz erheblich bei – insbesondere in den aktuellen Zeiten.

Ratgeber für eine (energetische) Sanierung

Bei einer Sanierung gilt es viele Dinge zu beachten, die wir in einem Ratgeber für Sie zusammengefasst haben und Sie so von der Vorbereitung bis hin zur Umsetzung Ihrer energetischen Möglichkeiten begleiten und Ihnen Ihre Rechte und Pflichten aufzeigen, damit Sie auf alles vorbereitet sind. Den Ratgeber können Sie online unter www.ihr-immobilienberater.remax-wissen.de/sanierung-einer-immobilie kostenlos herunterladen oder bei uns im Büro abholen.

Haben Sie Fragen zu Umrüstpflichten nach dem Kauf einer Immobilie oder zu Modernisierungen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne und sind „zertifizierte Modernisierungsberater“.

Wenden Sie sich an die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg, Telefon: 06431/4957820, E-Mail: andreas.baum@remax.de. Auf www.remax-ihr-immobilienberater.de finden Sie zudem zahlreiche weitere kostenlose Ratgeber.

Wir sind für Sie da!

Ihr Immobilienmakler in Limburg an der Lahn

Andreas Baum
Telefon: +49 6431 4957820
E-Mail: andreas.baum@remax.de

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