Balkonkraftwerke mit 800 Watt: Datum für Gesetzesänderung steht fest
Aufgrund der hohen Energiekosten erfreuen sich Balkonkraftwerke immer größerer Beliebtheit. Viele Bürger wollen sich daher eine Mini-Solaranlage kaufen, werden aber von der Bürokratie abgeschreckt und wollen vielleicht auch auf die höhere Leistung von 800 Watt warten. Jetzt gibt es endlich konkrete Informationen dazu, ab wann das neue Gesetz gelten soll.
Neue Details zum Balkonkraftwerk-Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf enthält einige Erleichterungen für die Bürger/innen. So muss wohl keine Anmeldung eines Balkonkraftwerks mehr beim Netzbetreiber stattfinden, sondern nur noch bei der Bundesnetzagentur.
Wie soll der Netzbetreiber aber erfahren, dass ein Balkonkraftwerk angeschlossen wurde, wenn man ihm das nicht mehr mitteilen muss? Da kommt die Bundesnetzagentur ins Spiel. Die Netzbetreiber holen sich von dort die Informationen. Wer ein Balkonkraftwerk anschließt, muss das aber erst einen Monat nach der Inbetriebnahme melden. Wenn man es also geschickt anstellen, kann man die überschüssige Energie bei einem alten Ferraris-Zähler also einige Wochen zum vollen Wert einspeisen, statt diese mit einem neuen Stromzähler zu verschenken. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister soll zudem viel einfacher werden.
Im Gesetzentwurf soll zudem stehen, dass der Wechselrichter wie erwartet maximal 800 Watt ausgeben soll. Zudem sollen Solarzellen von bis zu 2.000 Watt angeschlossen werden können. Das ist wichtig, denn so kann man auch große Wechselrichter mit vielen Solaranschlüssen nutzen, die auf 800 Watt gedrosselt werden, um mehr Sonnenenergie zu erzeugen. Der Netzbetreiber kann das zudem nicht verhindern, denn man muss das Balkonkraftwerk dort ja nicht mehr anmelden. Das wäre eine wirklich große Erleichterung.
Neue Regeln für Balkonkraftwerke ab 2024
Der Gesetzentwurf für neue Balkonkraftwerk-Regeln befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung. Sollte dort die Zustimmung erfolgen, was allgemein erwartet wird, würde das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ab dem kommenden Jahr würden also Balkonkraftwerke mit 800 Watt erlaubt und es würde viel Bürokratie abgebaut. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Sie möchten wissen, was die Änderungen für Sie bzw. für Ihre Immobilie bedeutet? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Wenden Sie sich an die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg, Telefon: 06431/4957820, E-Mail: andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.
Quellen: giga.de, computerbild.de
Wir sind für Sie da!
Andreas Baum
Telefon: +49 6431 4957820
E-Mail: andreas.baum@remax.de
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht:
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.