Immobilie in der Scheidung: Lösungswege mit Andreas Baum, Ihrem Immobilienmakler in Limburg
03.01.2025 – Eine Scheidung bringt viele Herausforderungen mit sich, vor allem wenn es um die Aufteilung einer gemeinsam erworbenen Immobilie geht. Neben emotionalen Aspekten stellen finanzielle und rechtliche Fragen die Ex-Partner häufig vor große Probleme. Andreas Baum, erfahrener Immobilienmakler in Limburg und Büroinhaber von RE/MAX, unterstützt Sie bei der Suche nach einer fairen und praktikablen Lösung.
Bei Scheidungen kann der Streit um eine gemeinsame Immobilie eskalieren. Ist noch ein Immobilienkredit offen, können die Ex-Partner diesen gemeinsam weiterführen oder vorzeitig ablösen. Kommt keine Einigung zustande, droht eine Teilungsversteigerung, die oft finanzielle Verluste mit sich bringt. Zudem sind bei einem Verkauf steuerliche Aspekte wie Spekulations- und Grunderwerbsteuer zu beachten.
Güterstand und Vermögensaufteilung: Was gilt für Immobilien?
Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gehört alles, was während der Ehe erworben wurde, beiden Partnern. Vor der Ehe bestehendes Vermögen bleibt individuell. Bei einer Scheidung wird der Zugewinn ausgeglichen: Der Partner mit dem größeren Zuwachs zahlt dem anderen einen Ausgleich. Geerbte Immobilien bleiben vom Zugewinnausgleich unberührt.
Optionen zur Aufteilung der Immobilie
Jede Scheidungssituation ist einzigartig. Die folgende Übersicht zeigt Möglichkeiten auf, wie eine Immobilie aufgeteilt werden kann:
- Verkauf: Der Verkaufserlös wird nach Abzug von Restschulden zwischen beiden Partnern aufgeteilt.
- Realteilung: Das Haus wird in zwei separate Wohneinheiten umgewandelt.
- Gemeinsames Wohnrecht: Beide Partner nutzen das Haus weiterhin, leben jedoch getrennt.
- Teilungsversteigerung: Eine Zwangsversteigerung wird durchgeführt, wenn keine Einigung erzielt wird.
- Übernahme durch einen Partner: Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt dem anderen dessen Anteil aus.
- Vermietung: Die Immobilie bleibt gemeinsames Eigentum, und die Mieteinnahmen werden geteilt.
Der richtige Ansatz: Bewertung und Finanzierung klären
Eine unabhängige Immobilienbewertung schafft die Grundlage für faire Verhandlungen. Auch die finanzielle Situation – beispielsweise bestehende Kredite – muss berücksichtigt werden. Die Bank muss einer Kreditübertragung zustimmen, wenn ein Partner die Immobilie übernimmt.
Unterstützung durch einen erfahrenen Makler
Der Verkauf einer Immobilie während einer Scheidung kann eine emotionale und organisatorische Herausforderung sein. Andreas Baum und sein Team in Limburg begleiten Sie durch den gesamten Prozess:
- Marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie
- Professionelle Vermarktung
- Unterstützung bei Preisverhandlungen und rechtlichen Aspekten
- Vermittlung zwischen den Parteien, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden
Ihr Partner für Immobilienlösungen in Limburg
Egal, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen, aufteilen oder vermieten möchten – Andreas Baum, Immobilienmakler in Limburg, steht Ihnen mit Fachwissen und Empathie zur Seite. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Kontaktieren Sie Andreas Baum noch heute, um eine individuelle Beratung zu erhalten und das volle Potenzial Ihrer Immobilie auszuschöpfen.
Sie erreichen die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg unter Telefon: 06431/4957820,
E-Mail: andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.
Gerne können Sie auch unsere Ratgeber, darunter auch eine Ratgeber „Immobilie in der Scheidung“, unter https://remax-ihr-immobilienberater.de/leistungen/ratgeber/ herunterladen.
Wir sind für Sie da!
Andreas Baum
Telefon: +49 6431 4957820
E-Mail: andreas.baum@remax.de
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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