Sprung zum Inhalt

Wozu Verbrauchsenergieausweis?

Ein Energieausweis ist beim Immobilienverkauf Pflicht. Allerdings ist Energieausweis nicht gleich Energieausweis. Immobilienbesitzer haben die Wahl zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis. Von welchen Kriterien hängt es ab, ob der preisgünstigere Verbrauchsenergieausweis für Sie infrage kommt? Wir sagen es Ihnen!

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie. Er ermöglicht es, die zu erwartenden Energiekosten abzuschätzen und dient somit als eine wichtige Entscheidungshilfe für Kauf- und Mietinteressenten. Bei jedem Immobilienverkauf muss daher ein Energieausweis vorliegen.

Der Verbrauchsorientierte Energieausweis ist preisgünstiger

Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist wesentlich preisgünstiger als der bedarfsorientierte. Der Preis liegt etwa zwischen 25 und 100 Euro, während ein Bedarfsausweis 500 Euro oder mehr kosten kann. Wie der Name schon sagt, gibt er Auskunft darüber, wie hoch die verbrauchte Energiemenge der Immobilie ist. Zur Berechnung werden in der Regel die tatsächlichen Energieverbrauchsdaten aus mindestens den letzten drei Jahren zugrunde gelegt. Diese sind natürlich vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig, mehr noch aber von der Dämmung der Immobilie.

Nur für Immobilien mit über fünf Wohneinheiten

Grundsätzlich können Eigentümer frei entscheiden, welchen der beiden Energiepässe sie erstellen lassen – aber: es gelten bestimmte gesetzliche Vorgaben. Ein verbrauchsorientierter Energieausweis kann nur für Immobilien, die über fünf oder mehr Wohneinheiten verfügen, ausgestellt werden. Anders ist es, wenn der Bauantrag für das betreffende Objekt nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Dann kann auch für ein Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen ein Verbrauachsausweis erstellt werden. Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn das Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten zwar vor dem 1. November 1977 errichtet wurde, aber bereits das energetische Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht oder dahingehend saniert bzw. modernisiert wurde – auch in diesem Fall ist ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Gebäude ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht.

Vorsicht bei unseriösen Anbietern

Nicht alle Angebote für Energieausweise sind seriös – und das kann für die Besitzer zu einem echten Problem werden. Ist der Energieausweis nämlich mangelhaft oder fehlt er spätestens zum Besichtigungstermin, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro! Achten Sie also genau darauf, von wem Sie sich Ihren Ausweis erstellen lassen.

Der Energieausweis wird in der Regel von qualifizierten und zertifizierten Fachleuten wie Energieberatern, Architekten, Bauingenieuren und Schornsteinfegern ausgestellt. Achten Sie darauf, dass Ihr Berater unabhängig ist. Ihr lokaler Profi-Makler kann Sie neutral beraten. Er weiß genau, welcher Ausweis der passende für Sie ist, und sagt Ihnen, wann und von wem er zu erstellen ist.

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Oder suchen Sie jemanden, der sich um eine professionelle Erstellung kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihren Anruf. RE/MAX Immobilien – Ihre Immobilienmakler in Limburg und Umgebung – richtig bewertet, zuverlässig verkauft!

Sie erreichen die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg unter Telefon: 06431/4957820 oder per E-Mail an andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.

Wir sind für Sie da!

Ihr Immobilienmakler in Limburg an der Lahn

Andreas Baum
Telefon: +49 6431 4957820
E-Mail: andreas.baum@remax.de

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht:

    Einwilligung Datenschutz*

    Datenschutzerklärung*

    Nicht fündig geworden?

    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/energieausweis-die-wichtigsten-infos-fuer-eigentuemer-mieter-und-kaeufer-36522

    https://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis

    https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/energieverbrauch-nach-energietraegern-sektoren

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

    Foto: © valigursky/Depositphotos.com