Uncategorized Archive - Andreas Baum https://remax-ihr-immobilienberater.de/category/uncategorized/ Ihr Immobilienmakler aus Limburg Mon, 25 Aug 2025 13:24:28 +0000 de hourly 1 https://remax-ihr-immobilienberater.de/wp-content/uploads/2020/05/cropped-REMAX_Balloon_RGB_Web_Icon-1-32x32.png Uncategorized Archive - Andreas Baum https://remax-ihr-immobilienberater.de/category/uncategorized/ 32 32 Erbengemeinschaft: Wenn viele entscheiden – und eine Immobilie im Spiel ist https://remax-ihr-immobilienberater.de/erbengemeinschaft-wenn-viele-entscheiden-und-eine-immobilie-im-spiel-ist/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/erbengemeinschaft-wenn-viele-entscheiden-und-eine-immobilie-im-spiel-ist/#respond Tue, 19 Aug 2025 14:32:21 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=2575 19.08.2025 – Ein Nachlass mit mehreren Erben kann schnell zur Zerreißprobe werden – besonders, wenn eine Immobilie dazugehört. Emotionen, unterschiedliche Vorstellungen und unklare Zuständigkeiten erschweren oft die Entscheidungsfindung. Doch […]

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19.08.2025 – Ein Nachlass mit mehreren Erben kann schnell zur Zerreißprobe werden – besonders, wenn eine Immobilie dazugehört. Emotionen, unterschiedliche Vorstellungen und unklare Zuständigkeiten erschweren oft die Entscheidungsfindung. Doch mit klarer Struktur und professioneller Unterstützung lässt sich auch eine Erbengemeinschaft zu einem erfolgreichen Immobilienverkauf führen.

Wenn das Erbe zur Belastung wird

Die klassische Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam einen Nachlass antreten. Oft handelt es sich um Geschwister oder entfernte Verwandte, die plötzlich gemeinsam über Haus oder Wohnung der Eltern oder Großeltern verfügen müssen. Doch was juristisch logisch klingt, kann im emotionalen Bereich schnell kompliziert werden.

Denn selten sind sich alle Parteien über den richtigen Umgang mit der Immobilie einig. Die einen wollen verkaufen, die anderen lieber vermieten oder selbst einziehen. Hinzu kommen Unsicherheiten über Werte, steuerliche Folgen und formale Abläufe. Andreas Baum, Immobilienmakler in Limburg weiß: „Ohne klare Kommunikation und einen strukturierten Plan kann die Gemeinschaft leicht ins Stocken geraten – und das Erbe wird zur Belastung“.

Verkauf oder Auszahlung – welche Optionen gibt es?

In vielen Fällen führt der Weg zu einer Lösung nur über eine wirtschaftliche Einigung. Ein Mitglied der Erbengemeinschaft kann beispielsweise die anderen auszahlen und das Objekt selbst übernehmen – vorausgesetzt, es stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Alternativ kommt der gemeinsame Verkauf infrage, bei dem der Erlös anschließend nach Erbquote aufgeteilt wird.

Beide Wege erfordern eine saubere Wertermittlung, rechtssichere Vereinbarungen und ein hohes Maß an Abstimmung. Besonders wichtig: Alle Beteiligten müssen dem eingeschlagenen Weg zustimmen – sonst droht Stillstand. Auch eine Teilungsversteigerung ist möglich, allerdings meist nicht im Interesse der Erben, da sie oft mit Wertverlusten und zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Warum professionelle Hilfe oft der Schlüssel ist

Ein erfahrener Immobilienmakler kann in solchen Situationen weit mehr leisten als nur den Verkauf organisieren. Er bringt Struktur in die Gespräche, sorgt für transparente Informationen – und agiert als neutraler Vermittler zwischen den Erben.

Gerade bei emotional aufgeladenen Konstellationen kann ein externer Experte helfen, Konflikte zu entschärfen und den Blick auf eine gemeinsame Lösung zu lenken. Zudem kennt ein Makler die örtliche Marktsituation, kann den realistischen Verkaufswert ermitteln und den Verkaufsprozess effizient steuern. So wird vermieden, dass unnötig Zeit oder Geld verloren geht – und die Erbengemeinschaft kommt zu einem Abschluss, mit dem alle leben können.

Stecken Sie in einer Erbengemeinschaft und wissen nicht, wie Sie die geerbte Immobilie am besten verwerten sollen? Wir beraten alle Beteiligten fair, transparent und professionell – mit dem Ziel, eine für alle Seiten tragfähige Lösung zu finden. Ob Verkauf, Bewertung oder Auszahlung: Mit uns haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite.

Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches, persönliches Beratungsgespräch mit uns. Sie erreichen uns unter Telefon: 06431/4957820 oder per E-Mail an andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E

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Entlastung für Gaskunden beschlossen: Was Eigentümer, Mieter und Immobilienkäufer jetzt wissen sollten https://remax-ihr-immobilienberater.de/entlastung-fuer-gaskunden-beschlossen-was-eigentuemer-mieter-und-immobilienkaeufer-jetzt-wissen-sollten/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/entlastung-fuer-gaskunden-beschlossen-was-eigentuemer-mieter-und-immobilienkaeufer-jetzt-wissen-sollten/#respond Tue, 19 Aug 2025 14:04:17 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=2570 11.08.2025 – Die Bundesregierung hat ein neues Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das Bürger und Unternehmen angesichts steigender Energiepreise deutlich entlasten soll. Im Fokus steht dabei die Abschaffung der Gasspeicherumlage, […]

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11.08.2025 – Die Bundesregierung hat ein neues Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das Bürger und Unternehmen angesichts steigender Energiepreise deutlich entlasten soll. Im Fokus steht dabei die Abschaffung der Gasspeicherumlage, die bislang einen erheblichen Teil des Gaspreises ausmachte. Besonders für Eigentümer und Vermieter von Immobilien bedeutet das: niedrigere Energiekosten – ein Faktor, der sich auch auf den Immobilienmarkt auswirken kann.

Gasspeicherumlage entfällt ab 2026 – was bedeutet das konkret?

Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes übernimmt der Bund künftig die Finanzierung der Gasspeicherumlage. Diese wurde 2022 eingeführt, um in der Gaskrise die Versorgungssicherheit zu garantieren. Seitdem mussten Energieversorger teures Gas einlagern – die Kosten dafür wurden bislang auf Haushalte und Unternehmen umgelegt.

Ab 2026 sollen Endkunden dadurch rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr einsparen. Je nach Gasverbrauch liegt die Entlastung pro Haushalt bei etwa 30 bis 60 Euro jährlich. Für Haushaltskunden macht die Umlage derzeit etwa 2,4 % des Gaspreises aus, bei Großverbrauchern rund 5 %. Künftig wird diese Umlage aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes finanziert – das sorgt politisch für Diskussion, da so auch fossile Energieträger gefördert werden.

Was bedeutet die Entlastung für den Immobilienmarkt?

Gerade für Eigentümer von Wohnimmobilien, die vermieten oder selbst bewohnen, ist die Abschaffung der Umlage ein wichtiger finanzieller Vorteil. Auch Käufer profitieren, da niedrigere Nebenkosten ein Argument für die Investition in Wohneigentum sind. Andreas Baum, erfahrener Immobilienmakler in Limburg bei RE/MAX Immobilien, sieht darin eine positive Entwicklung:
„Jede strukturelle Entlastung bei den Energiekosten wirkt sich mittelfristig auf die Kaufentscheidung aus – sowohl bei Kapitalanlegern als auch bei Eigennutzern.“

Wer derzeit eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte diesen Aspekt unbedingt in seine Kalkulation einbeziehen. RE/MAX Immobilien in Limburg unterstützt Eigentümer dabei, solche Gesetzesänderungen richtig einzuordnen und strategisch zu nutzen – etwa bei der Exposé-Erstellung, der Nebenkostenberechnung oder der Argumentation gegenüber Kaufinteressenten.

Weitere Entlastungen geplant – Stromsteuersenkung bleibt Thema

Neben der Gasspeicherumlage ist auch die Senkung der Netzentgelte geplant – ein weiterer Bestandteil des Strompreises. Für das produzierende Gewerbe soll zudem die reduzierte Stromsteuer über 2026 hinaus verstetigt werden. Die Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher steht hingegen weiter zur Diskussion.

Vertreter der Regierungsparteien fordern eine breit angelegte Entlastung, doch derzeit steht dem der Bundeshaushalt entgegen. Laut CDU-Politiker Sepp Müller ließen sich aber durchaus Spielräume schaffen – ein Prozent Einsparpotenzial bei einem Haushalt von 500 Milliarden Euro sei realistisch.

Fazit: Entlastung kommt – Immobilienbesitzer sollten vorbereitet sein

Die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage ist ein Schritt in die richtige Richtung – vor allem für Immobilienbesitzer, Vermieter und Käufer, die steigende Energiekosten bisher als Unsicherheitsfaktor gesehen haben.

Andreas Baum, Immobilienmakler in Limburg, rät Eigentümern, sich frühzeitig über die Auswirkungen auf ihre Immobilie zu informieren und gegebenenfalls bestehende Kalkulationen zu aktualisieren. Bei RE/MAX Immobilienprofitieren Kunden nicht nur von lokalem Know-how, sondern auch von fundierter Beratung zu politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen rund um die Immobilie.

Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches, persönliches Beratungsgespräch mit uns. Sie erreichen uns unter Telefon: 06431/4957820 oder per E-Mail an andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.

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Foto: KI-generiert

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Wenn das Zuhause zu groß wird: Wie Sie im Alter klug verkleinern https://remax-ihr-immobilienberater.de/wenn-das-zuhause-zu-gross-wird-wie-sie-im-alter-klug-verkleinern/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/wenn-das-zuhause-zu-gross-wird-wie-sie-im-alter-klug-verkleinern/#respond Tue, 15 Jul 2025 11:46:10 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=2555 15.07.2025 – Ein Haus voller Erinnerungen, ein Garten, der über Jahrzehnte gewachsen ist – doch plötzlich fühlt sich das alles nicht mehr wie Freiheit an, sondern wie Ballast. Viele […]

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15.07.2025 – Ein Haus voller Erinnerungen, ein Garten, der über Jahrzehnte gewachsen ist – doch plötzlich fühlt sich das alles nicht mehr wie Freiheit an, sondern wie Ballast. Viele Eigentümer kommen irgendwann an den Punkt, an dem sie sich fragen: Brauche ich das alles noch? Wenn die Kinder längst ausgezogen sind und das tägliche Leben im großen Haus zunehmend Mühe bereitet, lohnt es sich, über eine Veränderung nachzudenken. „Der Schritt, sich von der langjährigen Immobilie zu trennen, fällt nicht leicht – und dennoch kann genau das der Beginn einer neuen, leichteren Lebensphase sein“, weiß der erfahrene Immobilienmakler, Andreas Baum von RE/MAX in Limburg.

Wohnraum, der zum Leben passt

Mit dem Älterwerden verändern sich oft die Ansprüche an das Wohnen. Plötzlich fällt das Treppensteigen schwer, das Heizen und Instandhalten wird aufwendiger, und der Pflegeaufwand für Haus und Grundstück steigt. Gleichzeitig ändern sich auch die Bedürfnisse: Man möchte barrierefrei wohnen, näher an medizinischer Versorgung sein oder in einer Umgebung leben, die soziale Kontakte fördert. Ein kompakterer, altersgerechter Wohnraum ist häufig nicht nur praktischer, sondern erhöht auch das persönliche Wohlbefinden und die Lebensqualität.

Den Hausverkauf mit Weitblick angehen

Ein Immobilienverkauf im fortgeschrittenen Alter ist ein bedeutender Schritt – emotional wie organisatorisch. Viele scheuen sich davor, weil sie nicht wissen, wie sie den Verkaufsprozess bewältigen sollen oder Sorge vor der Veränderung haben. Dabei kann eine gut vorbereitete Verkleinerung viel Last nehmen. Wichtig ist es, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und sich über die eigenen Wünsche klar zu werden: Soll es eine Eigentumswohnung werden? Eine barrierefreie Mietwohnung in zentraler Lage? Oder vielleicht betreutes Wohnen mit Serviceangeboten?

Ein erfahrener Immobilienmakler, wie Andreas Baum, kann in dieser Phase nicht nur den realistischen Marktwert der aktuellen Immobilie ermitteln, sondern auch bei der Suche nach einer passenden neuen Wohnlösung unterstützen. Oft bringt ein Verkauf zusätzlich finanzielle Freiheit – sei es für Reisen, die Unterstützung der Kinder oder einfach ein sorgenfreies Leben ohne hohe Unterhaltskosten.

Ein Umzug nach Maß – mit dem richtigen Plan

Je besser der Umzug vorbereitet ist, desto entspannter verläuft er. Oft hilft es, mit kleinen Schritten zu beginnen: Zunächst einmal ausmisten, überlegen, was mitkommt und was nicht mehr gebraucht wird. Vielleicht gibt es in der Nähe bereits Wohnungen, die in Frage kommen – ein Besichtigungstermin kann mehr Klarheit bringen. Wer zudem den Verkauf gut plant, kann den Übergang so gestalten, dass keine Zwischenlösungen notwendig werden. So entsteht das gute Gefühl, alles unter Kontrolle zu haben – und sich aktiv für eine neue, passende Wohnform zu entscheiden.

Wenn Sie sich die Frage stellen, ob Ihre Immobilie noch das richtige Zuhause für Ihre Zukunft ist, ist es vielleicht Zeit für ein unverbindliches Gespräch.Andreas Baum von RE/MAX in Limburg und sein Team helfen Ihnen dabei, den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie einzuschätzen, zeigen Ihnen auf Wunsch Alternativen auf und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Verkaufsprozess – mit Erfahrung, Feingefühl und dem Blick auf das, was im neuen Lebensabschnitt wirklich zählt.

Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches, persönliches Beratungsgespräch mit uns. Sie erreichen uns unter Telefon: 06431/4957820 oder per E-Mail an andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © AlessandroBiascioli/Depositphotos.com

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Balkonsanierung in der WEG: Rechte, Pflichten und Kosten – das sollten Sie wissen https://remax-ihr-immobilienberater.de/balkonsanierung-in-der-weg-rechte-pflichten-und-kosten-das-sollten-sie-wissen/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/balkonsanierung-in-der-weg-rechte-pflichten-und-kosten-das-sollten-sie-wissen/#respond Tue, 15 Jul 2025 11:32:17 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=2550 04.07.2025 – Eine Balkonsanierung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wirft regelmäßig Fragen zur Zuständigkeit und Kostenverteilung auf. Andreas Baum, erfahrener Immobilienmakler bei RE/MAX in Limburg, gibt einen kompakten Überblick für Eigentümer und […]

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04.07.2025 – Eine Balkonsanierung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wirft regelmäßig Fragen zur Zuständigkeit und Kostenverteilung auf. Andreas Baum, erfahrener Immobilienmakler bei RE/MAX in Limburg, gibt einen kompakten Überblick für Eigentümer und Vermieter.

Gemeinschafts- oder Sondereigentum?

Entscheidend für die Zuständigkeit ist die Einordnung der betroffenen Balkonteile:
👉 Gemeinschaftseigentum umfasst alle konstruktiven und sicherheitsrelevanten Elemente wie Brüstung, Geländer, Bodenplatte, Isolierung, Außendecke, Türen und Abdichtungen.
👉 Sondereigentum betrifft nur den Innenanstrich, den Bodenbelag und den Luftraum des Balkons.

Selbst wenn in der Teilungserklärung der Balkon dem Sondereigentum zugeordnet ist, gilt das nur für diese eingeschränkten Bereiche. Die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums ist von allen Miteigentümern zu tragen – auch wenn diese keinen Balkon besitzen.

Wie die WEG handeln sollte

Ein geplanter Sanierungsbedarf gehört auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung. Empfohlen wird die Beauftragung eines Sachverständigen zur Zustandsanalyse. Bei akuter Gefahr kann der Verwalter auch ohne Beschluss handeln.
Die Ergebnisse der Analyse bilden die Basis für den Sanierungsbeschluss, der mit einfacher Mehrheit gefasst werden kann – meist handelt es sich um eine klassische Erhaltungsmaßnahme.

Finanzierung: Rücklagen statt Sonderumlage

Bevor Aufträge vergeben werden, sind laut Rechtsprechung mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen – außer bei dringendem Handlungsbedarf.
Tipp von Andreas Baum: Eine ausreichend gefüllte Erhaltungsrücklage verhindert finanzielle Engpässe und unangenehme Sonderumlagen.

Kostenverteilung: Wer zahlt was?

Die gesetzliche Regel: Die Kosten für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum werden nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer verteilt – auch auf jene ohne Balkon.

Abweichungen sind möglich:

  1. Abweichende Regelung in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung
  2. Abänderung durch Beschluss der Eigentümerversammlung
  3. Anwendung früherer Beschlüsse auf künftige Maßnahmen (Maßstabskontinuität)

Modernisierung oder Instandhaltung?

Diese Unterscheidung ist besonders für Vermieter entscheidend:
🔧 Instandhaltung: Keine Umlage auf die Miete möglich.
🔧 Modernisierung: Erlaubt die Umlage von bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Miete. Beispiele sind:

  • Erneuerung des Bodenbelags mit hochwertigerem Material
  • Erweiterung oder Anbau eines Balkons
  • Nachrüstung eines Sichtschutzes, einer Regenrinne oder moderner Brüstung

Fazit von Andreas Baum, Immobilienmakler bei RE/MAX in Limburg

Ob Eigentümer, Vermieter oder Verwalter – wer sich mit dem Thema Balkonsanierung in der WEG auseinandersetzt, sollte die Eigentumsverhältnisse und Kostenregelungen genau kennen. Eine kluge Planung, rechtzeitige Rücklagenbildung und ein professioneller Beschlussprozess sichern nicht nur die bauliche Qualität, sondern auch den sozialen Frieden innerhalb der Gemeinschaft.

Möchten Sie wissen, wie sich eine anstehende Balkonsanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt?
📞 Kontaktieren Sie Andreas Baum von RE/MAX in Limburg – für kompetente Beratung rund um Ihre Wohnung oder Ihr Mehrfamilienhaus.

Wir beraten Sie persönlich und kostenlos. Sie erreichen die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg unter Telefon: 06431/4957820 oder per E-Mail an andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Quelle: haufe.de
Quang Vu Ngoc auf Pixabay

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Neue Regeln beim Stromvertrag: Was Mieter und Eigentümer ab 6. Juni 2025 wissen müssen https://remax-ihr-immobilienberater.de/neue-regeln-beim-stromvertrag-was-mieter-und-eigentuemer-ab-6-juni-2025-wissen-muessen/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/neue-regeln-beim-stromvertrag-was-mieter-und-eigentuemer-ab-6-juni-2025-wissen-muessen/#respond Wed, 18 Jun 2025 12:35:48 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=2539 13.06.2025 – Am Freitag, den 6. Juni 2025 ist eine wichtige Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a EnWG) in Kraft getreten. Für alle, die umziehen oder eine Immobilie neu vermieten, […]

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13.06.2025 – Am Freitag, den 6. Juni 2025 ist eine wichtige Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a EnWG) in Kraft getreten. Für alle, die umziehen oder eine Immobilie neu vermieten, gelten ab diesem Zeitpunkt verbindliche Fristen bei der Anmeldung oder Abmeldung von Stromverträgen. Als erfahrener Immobilienmakler unterstützt Andreas Baum von RE/MAX Immobilien Limburg seine Kundinnen und Kunden dabei, diese Änderungen im Blick zu behalten – insbesondere beim Kauf oder bei der Vermietung einer Immobilie.

Keine rückwirkende Stromanmeldung mehr möglich

Bislang war es möglich, einen Stromvertrag nach einem Umzug rückwirkend bis zu sechs Wochen umzuschreiben. Das ändert sich ab dem 6. Juni 2025: Künftig ist eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung ausgeschlossen. Mieter und Eigentümer müssen den Stromversorger spätestens zwei Wochen vor dem tatsächlichen Ein- oder Auszug informieren – sofern die Zählernummer bereits bekannt ist.

Diese neue Regelung soll für mehr Transparenz und Planungssicherheit sorgen – insbesondere bei Eigentümerwechseln oder Mieterwechseln in vermieteten Immobilien.

Checkliste für Verwalter: Stromversorgung rechtzeitig organisieren

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) empfiehlt, dass Verwalter von Mietwohnungen Mieter proaktiv über die neuen Verpflichtungen informieren. Eine vom IVD veröffentlichte Checkliste hilft dabei, alle relevanten Punkte zu berücksichtigen.

Versäumt ein Mieter die rechtzeitige Anmeldung, fällt er automatisch in die meist teurere Grundversorgung des örtlichen Energieversorgers. Die rechtzeitige Kommunikation zwischen Mieter, Eigentümer und Verwalter ist damit wichtiger denn je – ein Thema, das auch bei der Beratung durch RE/MAX Immobilien Limburg regelmäßig zur Sprache kommt.

Stromanbieterwechsel: Zählerstand nicht mehr entscheidend

Bislang war der übermittelte Zählerstand beim Auszug eines Mieters die Grundlage für die Endabrechnung. Ab dem 6. Juni 2025 gilt: Wer sich nicht rechtzeitig – spätestens zwei Werktage vor Einzug – beim Stromversorger anmeldet, wird automatisch dem Grundversorger zugewiesen. Einige Versorger fordern sogar eine Frist von 14 Tagen.

Ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter ist dann erst nach zwei Wochen möglich – mit der Folge, dass der neue Mieter zunächst den teureren Grundversorgungstarif zahlen muss. Auch der Ausziehende muss künftig spätestens zwei Werktage vorher kündigen, sonst bleibt er weiterhin zahlungspflichtig.

Andreas Baum, Ihr Ansprechpartner bei RE/MAX Immobilien Limburg, empfiehlt daher allen Eigentümern und Mietern, den Stromanbieterwechsel frühzeitig zu planen – idealerweise parallel zum Mietvertrag oder Kaufvertrag.

Split-Tarife in der Grundversorgung unzulässig

Während der Energiekrise waren Preisunterschiede zwischen Bestands- und Neukunden in der Grundversorgung keine Seltenheit. Diese sogenannte Tarifspaltung ist laut Gesetzgeber seit Juli 2022 verboten. In der Ersatzversorgung dürfen jedoch weiterhin höhere Preise verlangt werden.

Mehrere Urteile deutscher Landgerichte bestätigen dieses Verbot. So untersagten etwa Gerichte in Mannheim, Frankfurt und Hannover Energieversorgern, in der Grundversorgung unterschiedliche Tarife zu berechnen. Ein wichtiges Signal für Verbraucher – und ein Grund mehr, sich frühzeitig mit dem Thema Stromversorgung auseinanderzusetzen.

Neu ab Juni 2025: 24-Stunden-Lieferantenwechsel und MaLo-ID

Neben den Fristen wird auch der Anbieterwechsel selbst beschleunigt: Ab dem 6. Juni 2025 muss ein technischer Stromanbieterwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Die neue Regelung setzt die EU-Richtlinie 2019/944 in deutsches Recht um. Bisher hatten Energieversorger dafür bis zu drei Wochen Zeit.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die sogenannte MaLo-ID – die Marktlokations-Identifikationsnummer. Sie ist elfstellig und auf jeder Stromrechnung zu finden. Ohne diese ID kann kein Anbieterwechsel erfolgen.

Fazit: Frühzeitige Planung spart Zeit, Geld – und Nerven

Ob als Mieter, Eigentümer oder Verwalter: Die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Stromversorgung machen es notwendig, frühzeitig zu handeln. Besonders bei einem Immobilienkauf oder -verkauf – wie ihn RE/MAX Immobilien Limburg begleitet – sollte der Stromvertrag direkt in die Übergabeplanung integriert werden.

Andreas Baum von RE/MAX in Limburg und sein Team beraten Sie umfassend und sorgen dafür, dass Sie alle Fristen und Formalitäten im Blick behalten – für einen sorgenfreien Umzug oder Eigentümerwechsel. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unserem.

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Quelle: ivd.de, haufe.de
Foto: a.langen@immowire.de

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Immobilien kaufen, um Vermögen aufzubauen: Ist jetzt der richtige Moment? https://remax-ihr-immobilienberater.de/immobilien-kaufen-um-vermoegen-aufzubauen-ist-jetzt-der-richtige-moment/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/immobilien-kaufen-um-vermoegen-aufzubauen-ist-jetzt-der-richtige-moment/#respond Mon, 16 Jun 2025 11:05:18 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=2529 04.06.2025 – Während die Börsen schwanken – derzeit vor allem durch Trumps Zollpolitik – und Zinsen wieder planbarer erscheinen, rücken Sachwerte erneut in den Fokus vieler Anleger. Insbesondere Immobilien […]

Der Beitrag Immobilien kaufen, um Vermögen aufzubauen: Ist jetzt der richtige Moment? erschien zuerst auf Andreas Baum.

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04.06.2025 – Während die Börsen schwanken – derzeit vor allem durch Trumps Zollpolitik – und Zinsen wieder planbarer erscheinen, rücken Sachwerte erneut in den Fokus vieler Anleger. Insbesondere Immobilien gelten nach wie vor als stabile Anlageform, so Andreas Baum von RE/MAX Ihr Immobilienberater in Limburg. In diesem Beitrag erläutert der erfahre Makler, wie es um den Immobilienmarkt steht, welche Renditen möglich sind und worauf Sie bei einem Einstieg als Kapitalanleger achten sollten.

Wie steht es aktuell um den Immobilienmarkt?

Der deutsche Immobilienmarkt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Nach einer Phase rasanter Preissteigerungen ist vielerorts eine Phase der Konsolidierung eingetreten. „Käufer treffen mittlerweile wieder auf ein breiteres Angebot, während Verkäufer zunehmend verhandlungsbereiter sind“, so Andreas Baum. Die gestiegenen Bauzinsen, die zeitweise auf über vier Prozent kletterten, haben viele potenzielle Käufer zunächst abgeschreckt.

Doch mittlerweile hat sich das Zinsniveau zwischen drei und vier Prozent stabilisiert – und das schafft neue Spielräume. Der Immobilienmakler, Andreas Baum, weiß, dass Eigenkapital mehr als hilfreich ist. „Denn wer über ein solides Eigenkapital verfügt, kann jetzt gute Objekte zu attraktiven Konditionen finden“, erläutert der Makler. Gleichzeitig zeigt sich, dass Mietpreise in vielen Ballungsräumen weiter steigen – ein wichtiger Faktor für Kapitalanleger, die auf kontinuierliche Einnahmen setzen.

Wie steht es um Renditeaussichten und Risiken?

Wirtschaftlichkeit, Lage und Substanz rücken beim Immobilieninvestment stärker in den Fokus. In gut vermietbaren Lagen lassen sich Bruttorenditen zwischen drei und fünf Prozent erzielen – vorausgesetzt, das Objekt ist marktgerecht bepreist und effizient verwaltet. Risiken bestehen weiterhin, etwa durch mögliche Leerstände, Instandhaltungskosten oder politische Eingriffe wie Mietendeckel oder verschärfte Klimavorgaben für Altbauten.

Auch regionale Unterschiede spielen eine große Rolle: Während in München oder Hamburg die Einstiegspreise hoch bleiben, bieten mittelgroße Städte oder aufstrebende Regionen wie Leipzig, Erfurt oder der Speckgürtel Berlins oft ein besseres Verhältnis von Kaufpreis zu Miete. „Ähnliches gilt auch für Limburg und die nähere Umgebung“, denn Andreas Baum kennt seinen Markt.

Wie gelingt der Einstieg in die Kapitalanlage mit Immobilien?

Ein gutes Investment beginnt mit einer genauen Analyse der eigenen finanziellen Möglichkeiten – dazu gehört auch ein realistischer Blick auf Nebenkosten, Eigenkapitalquote und die langfristige Tragbarkeit einer Finanzierung. Ebenso entscheidend ist die Auswahl des richtigen Objekts: Lage, Zustand, Infrastruktur und Mietpotenzial sind zentrale Kriterien.

Dabei lohnt es sich, mit einem erfahrenen Immobilienmakler zusammenzuarbeiten, der nicht nur die Region kennt, sondern auch eine professionelle Einschätzung zu Renditechancen geben kann. Gerade Erstinvestoren profitieren von diesem Know-how – etwa bei der Prüfung von Mietverträgen, rechtlichen Besonderheiten oder bei der Einschätzung von Sanierungsbedarf. Wer zusätzlich eine langfristige Strategie verfolgt, etwa mit dem Ziel der Altersvorsorge oder eines späteren Verkaufs mit Gewinn, sollte auch steuerliche Aspekte und Fördermöglichkeiten prüfen lassen.

Denken Sie darüber nach, Ihr Vermögen in Immobilien anzulegen? Andreas Baum von RE/MAX in Limburg und sein Team helfen Ihnen dabei, den Markt zu verstehen, passende Objekte zu finden und eine Investitionsstrategie zu entwickeln, die zu Ihren Zielen passt.

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unserem Team – und lassen Sie Ihr Kapital für sich arbeiten. Sie erreichen die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg unter Telefon: 06431/4957820 oder per E-Mail an andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Foto: © lcrms7/Depositphotos.com

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Immobilienkauf leicht gemacht: Mit unserer Checkliste ins Eigenheim https://remax-ihr-immobilienberater.de/immobilienkauf-leicht-gemacht-mit-unserer-checkliste-ins-eigenheim/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/immobilienkauf-leicht-gemacht-mit-unserer-checkliste-ins-eigenheim/#respond Mon, 19 May 2025 13:06:08 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=2505 19.05.2025 – Vom ersten Finanzierungsgespräch bis zum finalen Gang zum Notar – der Erwerb einer Immobilie gleicht oft einem Hindernislauf. Eine sorgfältig erarbeitete Checkliste bewahrt Käufer davor, wichtige Schritte […]

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19.05.2025 – Vom ersten Finanzierungsgespräch bis zum finalen Gang zum Notar – der Erwerb einer Immobilie gleicht oft einem Hindernislauf. Eine sorgfältig erarbeitete Checkliste bewahrt Käufer davor, wichtige Schritte zu übersehen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Weg zum eigenen Zuhause Schritt für Schritt erfolgreich meistern.

Finanzierung klären: Was können Sie sich leisten?

Bevor Sie den Immobilienmarkt genauer unter die Lupe nehmen, ist ein kritischer Blick auf Ihre Finanzen unverzichtbar. Zunächst sollten Sie Ihre Eigenmittel prüfen: Wie viel Eigenkapital steht zur Verfügung, und welche monatlichen Belastungen sind tragbar? Banken fordern häufig mindestens 20 Prozent Eigenanteil. Neben dem reinen Kaufpreis sind Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notargebühren und mögliche Maklerprovisionen unbedingt einzuplanen. Ist der finanzielle Spielraum geklärt, folgt der nächste Schritt: Angebote vergleichen und frühzeitig eine Finanzierungsbestätigung bei Ihrer Bank einholen, um später schnell handeln zu können.

Immobilien gezielt suchen und richtig besichtigen

Der Markt bietet viele Möglichkeiten – und ebenso viele Fallstricke. Legen Sie vor der Suche Ihre Wünsche klar fest: Lage, Wohnfläche, Ausstattung und Zustand der Immobilie. So lassen sich die vielen Angebote systematisch eingrenzen. Bei Besichtigungen sollten Sie auf Details achten, die auf den ersten Blick vielleicht nebensächlich erscheinen, später aber enorme Bedeutung haben könnten. Prüfen Sie Heizung, Dach und energetischen Zustand der Immobilie. Auch die Umgebung, Nachbarschaft und Infrastruktur spielen eine entscheidende Rolle. Wer hier aufmerksam und methodisch vorgeht, vermeidet spätere Überraschungen.

Abschluss des Kaufvertrags: Sicher vom Angebot zum Notartermin

Haben Sie Ihr Traumobjekt gefunden, steht die entscheidende Phase bevor: der Kaufabschluss. Nach einem erfolgreichen Gebot folgt zunächst der Entwurf des Kaufvertrags, der von einem Notar erstellt und beiden Parteien zur Prüfung übergeben wird. Lesen Sie den Entwurf gründlich und scheuen Sie nicht davor zurück, offene Fragen beim Notar zu klären. Wichtig sind vor allem die Regelungen zur Übergabe, zu möglichen Belastungen sowie die Fristen für Zahlungen und Schlüsselübergabe. Beim anschließenden Notartermin werden letzte Unsicherheiten beseitigt – erst jetzt erfolgt der verbindliche Vertragsabschluss.

Schritt für Schritt begleitet: Sichern Sie sich Unterstützung für Ihren Immobilienkauf

Ein erfahrener Immobilienmakler unterstützt Sie in diesem Prozess umfassend: Er prüft den Kaufvertrag mit fachkundigem Blick, erkennt versteckte Risiken und klärt frühzeitig kritische Punkte, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Empfehlung von Andreas Baum, Immobilienmakler bei RE/MAX in Limburg:

„Der Weg ins Eigenheim ist komplex – aber mit einer strukturierten Planung gut zu meistern. Als Immobilienmakler bei RE/MAX in Limburg unterstütze ich Kaufinteressenten von der ersten Finanzierungsfrage bis zum Notartermin. Wer auf professionelle Begleitung setzt, erkennt Risiken frühzeitig und trifft bessere Entscheidungen. Mit unserer Checkliste und persönlicher Beratung wird der Immobilienkauf transparent, sicher und erfolgreich.“

Sie haben Fragen zum Thema Immobilienkauf und möchten auf Nummer sicher gehen? Lassen Sie sich jetzt ausführlich von uns beraten. Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie persönlich und machen Ihren Weg ins Eigenheim transparenter und leichter.

Sie erreichen die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg unter Telefon: 06431/4957820 oder per E-Mail an andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.

Wir sind für Sie da!

Andreas Baum
Telefon: +49 6431 4957820
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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Grundsteuerreform: Für viele Eigentümer wird es spürbar teurer https://remax-ihr-immobilienberater.de/grundsteuerreform-fuer-viele-eigentuemer-wird-es-spuerbar-teurer/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/grundsteuerreform-fuer-viele-eigentuemer-wird-es-spuerbar-teurer/#respond Mon, 12 May 2025 13:37:22 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=2485 12.05.2025 – Die neue Grundsteuer trifft viele Immobilieneigentümer härter als gedacht. Eine aktuelle Umfrage von WISO-Steuer mit über 46.000 Einzelfällen zeigt: Zwei Drittel der Hausbesitzer zahlen künftig mehr – im bundesweiten Schnitt 84,5 % mehr […]

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12.05.2025 – Die neue Grundsteuer trifft viele Immobilieneigentümer härter als gedacht. Eine aktuelle Umfrage von WISO-Steuer mit über 46.000 Einzelfällen zeigt: Zwei Drittel der Hausbesitzer zahlen künftig mehr – im bundesweiten Schnitt 84,5 % mehr Grundsteuer. Von der versprochenen Aufkommensneutralität ist kaum etwas zu spüren.

Warum wird die Grundsteuer teurer?

Hintergrund ist eine umfassende Reform der Grundsteuer, ausgelöst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die alte Bewertung auf Basis veralteter Einheitswerte wurde für verfassungswidrig erklärt. Jetzt orientiert sich die Bewertung stärker am tatsächlichen Immobilienwert – und der ist in den meisten Regionen seit Jahren gestiegen.

Vor allem in Bundesländern wie Berlin, NRW oder Rheinland-Pfalz, die das Bundesmodell anwenden, ist der Anstieg spürbar. Hier fließt der Bodenrichtwert in die Berechnung ein – je teurer das Grundstück, desto höher die Grundsteuer.

Hebesätze der Kommunen erhöhen zusätzlich den Druck

Die Grundsteuer hängt aber nicht nur vom Immobilienwert ab. Die Kommunen legen sogenannte Hebesätze fest – und die steigen in vielen Städten deutlich stärker als erwartet. Laut Deutschem Städtetag können rund 37 % der Kommunen ihren Haushalt nicht mehr ohne Mehrbelastung ausgleichen. Die Folge: Die Grundsteuer wird zur wichtigsten Einnahmequelle.

Großstädte zahlen mehr – ländliche Regionen weniger

Wer in beliebten Großstädten wohnt, zahlt deutlich mehr. In Berlin liegt der durchschnittliche Anstieg bei 116,8 %, bei Einfamilienhäusern sogar bei 135,8 %. In ländlichen Regionen wie Schleswig-Holstein oder dem Saarland bleibt der Anstieg vergleichsweise moderat – dort steigen die Immobilienpreise weniger stark.

Eigenheime besonders stark betroffen

Einfamilienhäuser trifft die Reform besonders hart. Anders als Mietshäuser, die bereits früher auf Basis von Mieteinnahmen bewertet wurden, erfolgt die Bewertung bei Eigenheimen nun neu. Steigende Bodenrichtwerte schlagen hier direkt durch. Auch das Verhältnis von Wohnfläche zu Grundstücksfläche wirkt sich ungünstig aus: Bei Eigenheimen ist es oft ungünstiger als bei Mehrfamilienhäusern.

Viele Eigentümer empfinden die Reform als ungerecht

Laut WISO Steuer halten 48 % der Befragten die neue Regelung für nicht gerecht. Nur 24 % sind mit der Besteuerung zufrieden. Die Belastung sei ungleich verteilt und der Effekt der Reform regional stark unterschiedlich – obwohl ursprünglich eine faire Lösung versprochen wurde.

Tipp vom Experten: Jetzt individuelle Steuerlast prüfen

Für Eigentümer in Limburg und Umgebung empfiehlt Immobilienmakler Andreas Baum von RE/MAX Limburg, jetzt genau hinzuschauen:
„Ob und insbesondere wie stark Sie von der Reform besonders betroffen sind, hängt vom Bundesland, dem Immobilientyp und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde ab. Lassen Sie Ihre individuelle Steuerlast prüfen – wer rechtzeitig reagiert, kann Nachteile vermeiden.“

Fazit: Neue Grundsteuer – große Wirkung

Die Grundsteuerreform betrifft nahezu jeden Hausbesitzer und auch fast jeden Mieter – und oft mit spürbarer Mehrbelastung.

Sie haben Fragen zum Thema Grundsteuer oder zur Immobilienbewertung? Kontaktieren Sie Andreas Baum und das Team von RE/MAX in Limburg – kompetent, persönlich, zuverlässig. Wir beraten Sie persönlich und kostenlos.

Sie erreichen die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg unter Telefon: 06431/4957820 oder per E-Mail an andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.

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Quelle: wiso, wiwo.de
Foto: @Ministerium der Finanzen und für Wirtschaft Saarland

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Grundsteuer in Hessen: Was Eigentümer jetzt wissen sollten https://remax-ihr-immobilienberater.de/grundsteuer-in-hessen-was-eigentuemer-jetzt-wissen-sollten/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/grundsteuer-in-hessen-was-eigentuemer-jetzt-wissen-sollten/#respond Tue, 06 May 2025 14:21:39 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=2476 05.05.2025 – Gericht bestätigt hessisches Grundsteuermodell – aber Revision läuft. Mit Urteil vom 23. Januar 2025 hat das Hessische Finanzgericht entschieden: Das sogenannte Flächen-Faktor-Modell zur Berechnung der Grundsteuer ist […]

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05.05.2025 – Gericht bestätigt hessisches Grundsteuermodell – aber Revision läuft. Mit Urteil vom 23. Januar 2025 hat das Hessische Finanzgericht entschieden: Das sogenannte Flächen-Faktor-Modell zur Berechnung der Grundsteuer ist verfassungsgemäß. Doch ganz endgültig ist die Entscheidung noch nicht – beim Bundesfinanzhof ist unter dem Aktenzeichen II R 12/25 eine Revision anhängig. Eigentümer, die Einspruch gegen ihren Grundsteuermessbescheid eingelegt haben, können daher ein Ruhen des Verfahrens beantragen.

So funktioniert das Flächen-Faktor-Modell in Hessen

In Hessen wird die Grundsteuer unabhängig vom Immobilienwert ermittelt. Stattdessen zählen die Flächen von Boden und Gebäude, die mit festen Werten multipliziert werden. Zusätzlich fließt ein sogenannter Korrekturfaktor ein, der sich aus dem Verhältnis des Bodenrichtwerts zum Gemeindedurchschnitt ergibt. Erst am Ende legt die jeweilige Gemeinde über den Hebesatz die endgültige Grundsteuer fest.

Was bedeutet das für Eigentümer in Limburg?

Für Immobilieneigentümer in Limburg und Umgebung bedeutet das: Auch wenn kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, lohnt sich ein Blick auf die Grundsteuerberechnung. Wer unsicher ist, ob der Bescheid korrekt ist oder ob sich ein Einspruch lohnt, sollte rechtzeitig handeln.

Andreas Baum – Ihr Ansprechpartner bei RE/MAX in Limburg

Andreas Baum, erfahrener Immobilienmakler in Limburg bei RE/MAX, beobachtet die aktuelle Rechtslage genau: „Die Grundsteuer ist nicht nur eine laufende Belastung, sondern kann zusammen mit allen anderen Betriebskosten auch die Kaufentscheidung oder den Verkaufswert einer Immobilie beeinflussen.“ Daher empfiehlt er: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, wenn Sie planen zu kaufen, zu verkaufen oder umzubauen.


Sie haben Fragen zum Thema Grundsteuer oder zur Immobilienbewertung? Kontaktieren Sie Andreas Baum und das Team von RE/MAX in Limburg – kompetent, persönlich, zuverlässig. Wir beraten Sie persönlich und kostenlos.

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Telefon: +49 6431 4957820
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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Merz will Heizungsgesetz abschaffen – setzt aber auf höhere Öl- und Gaspreise https://remax-ihr-immobilienberater.de/merz-will-heizungsgesetz-abschaffen-setzt-aber-auf-hoehere-oel-und-gaspreise/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/merz-will-heizungsgesetz-abschaffen-setzt-aber-auf-hoehere-oel-und-gaspreise/#respond Tue, 22 Apr 2025 06:58:05 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=2456 22.04.2025 – Die neue Bundesregierung aus CDU und SPD hat angekündigt, das umstrittene Heizungsgesetz der Vorgängerregierung abzuschaffen. Was zunächst wie eine Entlastung für viele Eigentümer klingt, bringt dennoch neue […]

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22.04.2025 – Die neue Bundesregierung aus CDU und SPD hat angekündigt, das umstrittene Heizungsgesetz der Vorgängerregierung abzuschaffen. Was zunächst wie eine Entlastung für viele Eigentümer klingt, bringt dennoch neue Herausforderungen mit sich – vor allem durch steigende Energiepreise. Was bedeutet das für Hausbesitzer, Verkäufer und Kaufinteressenten? Andreas Baum, Immobilienmakler bei RE/MAX in Limburg, ordnet die Lage ein.

Abschaffung des Heizungsgesetzes – was steckt dahinter?

Das ursprüngliche Heizungsgesetz verpflichtete Eigentümer dazu, bei einem Heizungstausch auf klimafreundlichere Systeme wie Wärmepumpen umzusteigen. Mit der neuen Regierung soll dieses Gesetz nun fallen. CDU-Chef Friedrich Merz setzt stattdessen auf freiwillige Lösungen – allerdings verbunden mit einem klaren Signal: Wer weiter auf Gas oder Öl setzt, muss sich auf deutlich steigende Preise einstellen.

Energiepreise als Druckmittel – die neue Realität für Eigentümer

Anstatt gesetzlicher Vorgaben soll der Markt die Umstellung auf moderne Heizsysteme steuern. Merz formulierte es offen: Die Menschen sollen selbst merken, dass sich eine alte Öl- oder Gasheizung finanziell nicht mehr lohnt. Gleichzeitig sind staatliche Förderungen für Heizungsmodernisierungen und energetische Sanierungen angekündigt – jedoch noch ohne konkrete Details.

Was bedeutet das für Eigentümer in Limburg und Umgebung?

Für Eigentümer in Limburg und der Region ergeben sich daraus gleich mehrere Fragen:

• Lohnt sich der frühzeitige Umstieg auf eine neue Heiztechnik?
• Welche Fördermittel können künftig beantragt werden?
• Wie beeinflusst die Heiztechnik den Verkaufswert einer Immobilie?

Gerade für Immobilien, die älteren Baujahr sind oder in den nächsten Jahren verkauft werden sollen, ist eine vorausschauende Sanierungsplanung jetzt wichtiger denn je.

Andreas Baum (RE/MAX in Limburg): „Gute Beratung spart bares Geld.“

„Wir erleben aktuell viele Gespräche mit Eigentümern, die angesichts der politischen Unsicherheit Klarheit suchen“, berichtet Andreas Baum, erfahrener Immobilienmakler bei RE/MAX in Limburg. „Unser Ziel ist es, Eigentümer nicht nur beim Verkauf, sondern auch strategisch bei der Wertentwicklung ihrer Immobilie zu unterstützen.“

Baum empfiehlt:

• Energieberatung einholen, um den individuellen Sanierungsbedarf zu prüfen
• Förderprogramme im Blick behalten, auch wenn Details noch fehlen
• Den Immobilienwert ganzheitlich betrachten, insbesondere bei Verkaufsabsicht in den nächsten Jahren


Fazit: Wandel mit Chancen – aber auch Unsicherheiten

Auch ohne gesetzliche Verpflichtung bleibt der Druck hoch: Wer zukunftssicher wohnen oder verkaufen möchte, kommt an moderner Heiztechnik kaum vorbei. Steigende Energiepreise werden für viele zur wirtschaftlichen Realität.

Andreas Baum von RE/MAX in Limburg unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Immobilie – von der energetischen Bewertung bis zur optimalen Verkaufsstrategie.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch! Sie erreichen die Immobilienmakler von RE/MAX in Limburg unter Telefon: 06431/4957820 oder per E-Mail an andreas.baum@remax.de. Oder vereinbaren Sie einen Telefontermin.

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