Marcus Kober, Autor bei Andreas Baum https://remax-ihr-immobilienberater.de/author/m-kober/ Ihr Immobilienmakler aus Limburg Tue, 25 Nov 2025 13:22:00 +0000 de hourly 1 https://remax-ihr-immobilienberater.de/wp-content/uploads/2020/05/cropped-REMAX_Balloon_RGB_Web_Icon-1-32x32.png Marcus Kober, Autor bei Andreas Baum https://remax-ihr-immobilienberater.de/author/m-kober/ 32 32 AB 1.1.2023 GILT DIE NEUE Die neue CO2-Agabe für Vermieter und Mieter gilt ab dem 1. Januar 2023 https://remax-ihr-immobilienberater.de/ab-1-1-2023-gilt-die-neue-die-neue-co2-agabe-fuer-vermieter-und-mieter-gilt-ab-dem-1-januar-2023/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/ab-1-1-2023-gilt-die-neue-die-neue-co2-agabe-fuer-vermieter-und-mieter-gilt-ab-dem-1-januar-2023/#respond Fri, 09 Dec 2022 10:07:06 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=1628 Der Bundesrat hat am 22. November 2022 dem neuen Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) zugestimmt. Das Gesetz sieht grundsätzlich eine Aufteilung der CO2-Kosten im Rahmen eines […]

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Der Bundesrat hat am 22. November 2022 dem neuen Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) zugestimmt. Das Gesetz sieht grundsätzlich eine Aufteilung der CO2-Kosten im Rahmen eines (bestehenden) Mietverhältnisses vor.

Mieter müssen seit letztem Jahr eine zusätzliche Steuer zahlen, wenn das Gebäude mit Öl oder Gas beheizt wird. Die zusätzliche Steuer soll helfen, den CO2-Ausstoß in Gebäuden zu senken. Bislang müssen diese Kosten allein von den Mietern oder Eigennutzern zu tragen.

Mit dem neuen Gesetz sollen künftig auch die Vermieter ihren Beitrag leisten. Die Kosten für den CO2-Ausstoß sollen künftig zwischen Vermieter und Mieter entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß eines Gebäudes aufgeteilt werden. Der Anteil des Vermieters bei einem Wohngebäude richtet sich an der energetischen Qualität des Gebäudes, bei Nichtwohngebäude soll der Vermieter demnach  die Hälfte der Kohlendioxidkosten betragen.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die neuen Vorschriften für Vermieter von Wohngebäuden und Wohnungen sowie Nicht-Wohngebäuden:

1. Anwendungsbereich / Berechnung

Das Gesetz gilt für alle Mietverhältnisse (neu und bestehende) in Gebäuden, in denen eine Gas- oder Ölheizung betrieben wird.

Damit eine entsprechende Aufteilung der Kosten möglich ist, verpflichtet das Gesetz die Brennstofflieferanten, die dafür erforderlichen Daten und Information auf der Rechnung für die Lieferung der Brennstoffe auszuweisen.

2. Wohngebäude / Gebäude mit gemischter Nutzung

Für Wohngebäude soll nach dem neuen Gesetz ein Stufenmodell gelten: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für die Vermieter. Die Aufteilung erfolgt in Abhängigkeit des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Vermieter müssen die CO2-Kosten und den Verteilungsschlüssel im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung ermitteln.

Wenn Mieter selbst für den Bezug von Gas oder Öl zuständig sind (z.B. bei Einfamilienhäusern oder Etagenheizungen), können sie im Zuge der jährlichen Betriebskostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des gemieteten Wohnraumes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ermitteln und die Kosten dann anteilig gegenüber dem Vermieter geltend machen.

Der Mieter muss den Erstattungsanspruch ggü. dem Vermieter innerhalb von sechs Monaten in Textform (E-Mail, WhatsApp etc. ist ausreichend) geltend machen und zwar ab dem Zeitpunkt, in dem der Energieversorger mit dem Mieter abgerechnet hat. Wenn die Parteien eine Vorauszahlung auf Betriebskosten vereinbart haben, kann der Vermieter einen vom Mieter geltend gemachten Erstattungsbetrag mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung verrechnen. Erfolgt keine Betriebskostenabrechnung, oder findet keine Verrechnung statt, so hat der Vermieter dem Mieter den Betrag spätestens zwölf Monate nach Anzeige zu erstatten.

Welchen Anteil an der CO2-Abgabe Vermieter und Mieter jeweils übernehmen müssen, ergibt sich aus der folgenden Tabelle, wobei Vereinbarungen, nach denen Mieter mehr als die Hälfte der CO2-Abgabe bei Wohnraum-Mietverträgen zu tragen haben, sind unwirksam.

3. Nicht-Wohngebäude

Für die so genannten Nichtwohngebäuden, also z.B. Gebäuden mit Geschäften und Büros, wird die CO2-Abgabe zunächst und übergangsweise bis zum 31. Dezember 2025 eine hälftige Teilung. Ab dann soll dann auch ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude eingeführt werden, ähnlich dem des für Wohngebäude.

4. Ausnahmeregelungen

Anders sieht es zum Beispiel bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten aus. Dort werden die Vermieter teilweise oder vollständig von ihrem Anteil laut Gesetz befreit, da dort die Vermieter maximal nur einen eingeschränkten Beitrag zur energetischen Sanierung leisten und somit zur Reduzierung des CO2-Ausstosses können.

Haben Sie Fragen zur Aufteilung der CO2-Abgabe oder anderen Themen rund um die Immobilie? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern.

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Quellen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/aufteilung-co2-kosten-2043728

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/05/20220525-sanierungsanreize-und-faire-aufteilung-gesetzentwurf-zur-aufteilung-der-co2-kosten-heute-im-kabinett-beschlossen.html

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Kommt die Erhöhung der linearen Abschreibung früher? https://remax-ihr-immobilienberater.de/kommt-die-erhohung-der-linearen-abschreibung-fruher/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/kommt-die-erhohung-der-linearen-abschreibung-fruher/#respond Thu, 01 Dec 2022 15:09:01 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=1614 Die von der Bundesregierung für Mitte 2023 geplante Erhöhung der linearen Abschreibung von Wohngebäuden (lineare AfA) soll nach Angaben der SPD-Fraktion bereits zum 1. Januar 2023 erfolgen. Bernhard Daldrup, […]

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Die von der Bundesregierung für Mitte 2023 geplante Erhöhung der linearen Abschreibung von Wohngebäuden (lineare AfA) soll nach Angaben der SPD-Fraktion bereits zum 1. Januar 2023 erfolgen. Bernhard Daldrup, der baupolitische Fraktionssprecher der SPD, erklärte, dass die Parlamentarier das Vorziehen der Erhöhung in den Beratungen zum Jahressteuergesetz erreicht hätten.

Erhöhung der linearen Abschreibung AFA

Die Ampel-Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die lineare AfA von 2% auf 3% zu erhöhen. Allerdings ging man bislang davon aus, dass die Maßnahme erst Mitte 2023 Inkrafttreten sollte. Bernhard Daldrup führte weiter aus, dass es jedoch auch weiterhin möglich sei, ein Gebäude schneller abzuschreiben, wenn es nachgewiesenermaßen kürzer genutzt wird, wobei die Kriterien für den Nachweis durch das Bundesministerium der Finanzen konkretisiert werden. Das Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 wurde von Parlamentariern anderer Fraktionen bestätigen.

Baukosten steuerlich absetzen: Sonder-AfA für Mietwohnungsbau

Daldrup bewertet als besonders erfolgreich, dass die zeitlich befristete Sonder-AfA für bezahlbaren und klimagerechten Mietwohnungsneubau neu aufgelegt wurde. Bauherren können innerhalb von vier Jahren jährlich 5% der Baukosten steuerlich absetzen, sofern die Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen und die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllen.

„Damit fördern wir nicht nur den Bau neuer Wohnungen, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele“, erklärt Daldrup. Für die steuerliche Nutzung werden die Baukosten auf 4.800 Euro pro Quadratmeter begrenzt, wobei maximal 2.500 Euro pro Quadratmeter steuerlich absetzbar sind. „So wird vermieden, dass der Bau von Luxuswohnungen steuerlich gefördert wird“, ergänzt Daldrup.

Das Jahressteuergesetz 2022 soll in dieser Woche (KW 49-22) den Bundestag passieren.

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Häufige Fehler beim Immobilienverkauf https://remax-ihr-immobilienberater.de/haufige-fehler-beim-immobilienverkauf/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/haufige-fehler-beim-immobilienverkauf/#respond Fri, 06 Mar 2020 10:26:55 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=140 Der Verkauf eines Hauses scheint heute einfacher denn je. Onlineportale bieten nicht nur jedem eine öffentliche Plattform, viele digitale Anbieter haben heute auch jene Funktionen übernommen.

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Der Verkauf eines Hauses scheint heute einfacher denn je. Onlineportale bieten nicht nur jedem eine öffentliche Plattform, viele digitale Anbieter haben heute auch jene Funktionen übernommen, welche früher Hoheitsgebiete der Immobilienmakler waren. Doch führt der Verzicht auf die Unterstützung eines Profis häufig zu vermeidbaren Fehlern und in der Folge zu unbefriedigenden Ergebnissen. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die häufigsten Fehler beim privaten Immobilienverkauf.

Keine Geduld

Der Verkauf eines Hauses ist zeitintensiv. Bewertung der Immobilie, Beschaffung aller relevanten Dokumente und Erstellung eines aussagekräftigen Exposés. Zielgruppenbestimmung und Implementierung von Marketingstrategien. Vorauswahl potenzieller Käufer, Organisation und Durchführung der Besichtigungen und Prüfung der Käuferbonität. All das kommt auf Sie zu, wenn Sie Ihre Immobilie privat veräußern möchten. Dieser Aufwand wird oft unterschätzt. In der Folge werden wichtige Aufgaben übersprungen. Die Konsequenz kann ein Verkauf unter Marktwert sein oder gar eine kostenintensive Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Mangelndes Know-how

Wie bewerte ich meine Immobilie?
Welche Dokumente brauche ich und welche Formulierungen müssen unbedingt in dem Kaufvertrag stehen?
Oft wird nicht nur der zeitliche Aufwand unterschätzt, auch das notwendige Expertenwissen. Ein Mangel an diesem Know-how wirkt sich oft negativ auf die Verkaufsgespräche aus und lässt Sie in einer angreifbaren Position zurück. Denn wie in jedem Bereich, in dem es um viel Geld geht, gibt es auf dem Immobilienmarkt nicht nur ehrliche Mitspieler.

Emotionale Bindung

Die erste gemeinsame Wohnung, das Haus, in dem die Kinder zur Welt kamen oder der Garten, in dem der Hund unter der Linde begraben wurde. Für die meisten Menschen ist ihr Haus mehr als nur ein Gebäude – es ist ihr Zuhause, ein Wohlfühlort, an dem viele Erinnerungen und vor allem Emotionen hängen. Geht es dann darum, dieses zu verkaufen, scheitern viele Privatverkäufer an genau dieser Emotionalität. Unrealistische Preisvorstellungen und mangelnde Sachlichkeit können die Folge sein.

Kein Netzwerk

Ob bei der Bestimmung des Kaufpreises oder Vermarktung des Objekts, Privatverkäufern fehlt es oft an guten Kontakten in die Branche. Wie auch beim fehlenden Expertenwissen kann das fehlende Netzwerk dazu führen, dass Sie Ihr Eigenheim unter Wert verkaufen. Bereits bei der Bewertung des Objekts ist es unverzichtbar, die richtigen Ansprechpartner zu kennen. Anderenfalls laufen Sie Gefahr, Opfer eines unseriösen Anbieters zu werden, denn diese können manipuliert werden. Vor allem in Zeiten von Onlinebewertungsportalen.
Wer daher beim Hauskauf sichergehen möchte, der verlässt sich auf einen Makler. Sie sind Experten, die sich ganz in Ihren Dienst stellen. Der Makler hat einen objektiven Blick auf eine Immobilie und kann sie mit Fachkenntnis, jahrelanger Erfahrung und methodisch fundiert bewerten. Er nimmt sich Zeit für Sie und erlaubt Ihnen eine stressfreie Abwicklung des gesamten Verkaufsprozesses.

Sie sind noch auf der Suche nach dem passenden Makler für Ihre Immobilie? Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: SIphotography / Depositphotos.com

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So gelingen Ihnen die perfekten Immobilienfotos https://remax-ihr-immobilienberater.de/so-gelingen-ihnen-die-perfekten-immobilienfotos/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/so-gelingen-ihnen-die-perfekten-immobilienfotos/#respond Fri, 28 Feb 2020 13:46:40 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=120 Heutzutage kann jeder mit seinem Handy Fotos von der eigenen Immobilie machen und diese auf Immoscout und Co. online stellen. In den Portalen fallen deshalb deutliche qualitative Unterschiede auf. Inserate mit hochwertigen Fotos wirken einladender und professioneller.

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Heutzutage kann jeder mit seinem Handy Fotos von der eigenen Immobilie machen und diese auf Immoscout und Co. online stellen. In den Portalen fallen deshalb deutliche qualitative Unterschiede auf. Inserate mit hochwertigen Fotos wirken einladender und professioneller. Gute Immobilienfotos wecken Emotionen und führen oft dazu das Immobilien sich schneller und zu einem besseren Preis verkaufen. Doch wie gelingt das perfekte Bild?

Ist eine professionelle Kamera ein Muss?

Diese Frage lässt sich zunächst einmal mit einem Nein beantworten. Die Qualität moderner Handys ist mittlerweile so gut, dass Sie mit herkömmlichen Digitalkameras mithalten können. Wer unsere restlichen Tipps beachtet, wird also auch mit dem Handy schöne Fotos schießen können. Mit einer professionellen Spiegelreflex-Kamera schaffen Experten es allerdings, die Fotos auf das nächste Level zu bringen. Damit lassen sich besondere Lichteffekte kreieren und mit Tiefenschärfe arbeiten. So können bestimmte Stimmungen besser festgehalten werden.

Frei von persönlichen Gegenständen und trotzdem wohnlich

Dass Sie lieber einmal aufräumen, bevor Sie Fotos von Ihrer Immobilie machen, versteht sich von selbst. Dreckiges Geschirr und ein voller Wäscheständer im Hintergrund machen sich schließlich auf keinem Foto gut. Der Trick hinter einem herausragenden Immobilienfoto ist es jedoch, einen Raum so zu präsentieren, dass er ein Wohngefühl vermittelt, gleichzeitig jedoch nicht voll mit persönlichen Gegenständen ist. Anstatt Familienfotos und Urlaubsmitbringseln bietet sich daher neutrale Deko an. Auch sollten Sie Schreibtische und Regale entrümpeln und darauf achten, dass die Bilder nicht zu überfrachtet wirken. Weniger ist in diesem Fall mehr. Wenn kleine Zimmer mit Möbeln vollgestellt sind, bietet es sich auch durchaus an, einen Sessel oder ein Regal für das Foto rauszuräumen.
Bei einer Einrichtung, die nicht mehr zeitgemäß oder schon leicht abgenutzt ist, empfehlen Profi-Makler außerdem häufig ein sogenanntes Homestaging. Dabei wird Ihre Immobilie für die Vermarktung von einem Profi neu eingerichtet. Homestaging ist auch dann eine gute Idee, wenn Sie bereits ausgezogen sind und die Räume ansonsten leer wären.

Auf die Lichtverhältnisse achten

Wichtig ist es außerdem, dass Sie Ihre Bilder bei guten Lichtverhältnissen machen. Tageslicht eignet sich dafür am besten. Kunstlicht verpasst der Einrichtung und den Wänden häufig einen Gelbstich. Sind die Lampen nicht hell genug, werden die Bilder zu dunkel und die Räume wirken automatisch enger und weniger einladend. Wenn möglich sollten Sie beim Fotografieren außerdem auf den Blitz verzichten. Stimmen die Lichtverhältnisse, ist das kein Problem. Fotos mit Blitz wirken meist härter und weniger natürlich. In Ausnahmefällen bietet es sich aber auch an, Fotos bei schwachem Licht zu machen. Ihren Kamin setzen Sie zum Beispiel am besten am Abend in Szene.

Den richtigen Winkel finden

Neben dem richtigen Licht, ist auch der richtige Winkel entscheidend für ein gutes Foto. Orientieren Sie sich an natürlichen Linien im Bild. Das können zum Beispiel eine Tischkante oder die Ecken des Raumes sein. Wenn Sie die Kamera schräg halten, wirkt der Raum schnell verzerrt und die Größenverhältnisse stimmen nicht. Überlegen Sie sich außerdem, aus welcher Perspektive Sie den Raum am besten einfangen können. Direkt von der Tür aus oder lieber aus der Ecke. Im Idealfall haben Sie beim Fotografieren ein Fenster hinter sich, dann ist das Licht am besten.

Sie brauchen Hilfe bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns jetzt, wir unterstützen Sie gerne beim Verkauf.

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Foto: © AndrewLozovyi

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So geht altersgerechtes Wohnen https://remax-ihr-immobilienberater.de/so-geht-altersgerechtes-wohnen/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/so-geht-altersgerechtes-wohnen/#respond Fri, 21 Feb 2020 13:46:29 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=118 Mit dem steigenden Alter entwickelt jeder Mensch neue Bedürfnisse und Anforderungen an das eigene Zuhause. Um diesen gerecht zu werden, müssten in den eigenen vier Wänden viele bauliche Veränderungen vorgenommen werden.

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Mit dem steigenden Alter entwickelt jeder Mensch neue Bedürfnisse und Anforderungen an das eigene Zuhause. Um diesen gerecht zu werden, müssten in den eigenen vier Wänden viele bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Wie lässt sich altersgerechtes Wohnen realisieren und wer kann die Betroffenen dabei unterstützen?

Unter dem Begriff „altersgerechtes Wohnen“ wird eine Miet- oder Eigentumswohnung verstanden, die älteren Menschen ein barrierefreies und komfortables Leben ermöglicht. Wichtig ist zum Beispiel eine praktische und zweckgemäße Möblierung der Wohnung. Die Bewohner sollen möglichst lange selbstständig wohnen können, ohne großartig auf andere Menschen angewiesen zu sein. Dafür muss die Wohnung natürlich von allen Stolperfallen oder Risiken befreit sein und Hilfsmittel müssen angebracht werden, die den Alltag vereinfachen. Folgende Wohnformen ermöglichen ein altersgerechtes Wohnen:

Barrierefreies Umbauen
Diese Option eignet sich vor allem für Senioren, die ihr vertrautes Eigenheim im Alter nicht verlassen möchten. Die Idee dahinter ist, das Haus oder die Wohnung so umzubauen, dass die Bewohner sich darin barrierefrei bewegen können. Es können ein Treppenlift eingebaut und Türen verbreitert werden. Das Bad kann mit einer breiteren Dusche und Wandstützgriffen, Sitzgelegenheit oder einem geeigneten WC für Rollstuhlfahrer ausgestattet werden. Nachteil: Es ist oft teuer.

Seniorenheime

Wenn Senioren umfangreiche Pflege oder ständige Betreuung von einer Fachkraft benötigen, ist ein Seniorenheim häufig eine sinnvolle Variante. Hier sind die Senioren unter Menschen in einer ähnlichen Lebensphase und es ist immer jemand vor Ort, falls die Bewohner Hilfe benötigt.

Wohngemeinschaften

In Wohngemeinschaften können ältere Menschen mit anderen Senioren zusammenleben. Sie unterstützen sich gegenseitig und knüpfen untereinander soziale Kontakte, sodass sie im Alter nicht einsam sind und sich immer gegenseitig helfen können. Das kann sich bei Senioren mit niedrigen Einkommen lohnen. Denn sie teilen sich die Kosten wie Miete, Nebenkosten oder wenn mal etwas kaputt geht.

Mehrgenerationenhäuser

Hier leben Personen unterschiedlicher Generationen zusammen. Dadurch können Senioren gegebenenfalls Unterstützung von jüngeren Menschen erhalten. Anderseits können die Senioren diesen wiederum helfen und zum Beispiel beim Babysitting ihre Hilfe anbieten.

Betreutes Wohnen

Beim betreuten Wohnen leben Senioren in barrierefreien Wohnungen oder Häusern und haben einen Ansprechpartner vor Ort. Die Senioren leben dennoch weitestgehend selbstständig im eigenen Haushalt. Je nachdem, wie selbständig jemand ist, erhält er entsprechend viel Betreuung. Die Art der Betreuung kann sich auch im Laufe der Zeit anpassen.

Wollen Sie Ihr Eigenheim verkaufen, um in eine altersgerechte Wohnung zu ziehen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir unterstützen Sie gerne.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Wavebreakmedia / Depositphotos.com

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Warum Sie einen Makler brauchen https://remax-ihr-immobilienberater.de/warum-sie-einen-makler-brauchen/ https://remax-ihr-immobilienberater.de/warum-sie-einen-makler-brauchen/#comments Thu, 13 Feb 2020 09:25:00 +0000 https://remax-ihr-immobilienberater.de/?p=1 Ein Großteil der Immobilien in Deutschland wird ohne Makler verkauft. Häufig gelangen die Angebote nicht mal in die Immobilienportale, sondern werden per Handschlaggeschäft an den Nachbarn verkauft.

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Ein Großteil der Immobilien in Deutschland wird ohne Makler verkauft. Häufig gelangen die Angebote nicht mal in die Immobilienportale, sondern werden per Handschlaggeschäft an den Nachbarn verkauft.

Der Haken an der Sache: Wer ohne Makler verkauft, verkauft meist nicht zum besten Preis und wenn der passende Käufer nicht gerade um die Ecke wohnt, halsen Eigentümer sich noch dazu eine Menge Arbeit auf.

Auf den ersten Blick sieht so ein Immobilienverkauf für Laien ganz einfach aus: Ein paar Fotos mit dem Handy machen, ein Inserat auf einem der bekannten Portale schalten und ein paar Interessenten durch die eigenen vier Wände führen, bis einer bereit ist, den verlangten Preis zu zahlen.

Die Realität sieht leider anders aus. Zunächst einmal brauchen Sie für den Verkauf eine große Menge an Unterlagen. Die zu beschaffen gleicht häufig einer Schnitzeljagd. Denn Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne und Co. liegen keines Falls abholbereit auf einem Stapel in irgendeinem Amt. Vielmehr müssen Sie verschiedene Ämter abklappern, den Energieausweis in den meisten Fällen erst neu beantragen und im Fall von veralteten Bauplänen erst noch einen Architekten engagieren, der die Unterlagen auf den neusten Stand bringt. Wer auf rechtlich verlangte Unterlagen wie den Energieausweis oder die Nutzflächenberechnung verzichtet, kann mit Geldstrafen oder einer Rückabwicklung verzichten.

Ein besonders fataler Fehler, den Privatverkäufer häufig machen, ist beim Preis auf ihr Bauchgefühl zu hören. Wenn ein überzeugungsstarker Nachbar daherkommt und dem Verkäufer einredet, ihm ein tolles Angebot zu machen, kann das schon mal zu wenig sein. Verkäufer, die selbstständig in Immobilienportalen inserieren tendieren hingegen oft dazu, den Preis zu hoch anzusetzen. Das führt auch in Zeiten der hohen Nachfrage zu längeren Vermarktungszeiten. Profi-Makler beobachten immer wieder, dass Immobilien zunächst zu einem zu hohen Preis eingestellt und dann nach Monaten deutlich reduziert werden. Wer seinen Makler direkt eine professionelle Werteinschätzung durchführen lässt, verkauft in der Regel zu einem wesentlich besseren Preis.

Häufig unterschätzen Immobilienverkäufer zudem die Besichtigungen. Bei der aktuell hohen Nachfrage quillt das E-Mail-Postfach oft schon nach wenigen Minuten über und das Telefon will gar nicht mehr aufhören, zu klingeln. Aber einfach die ersten Interessenten, die sich melden, zu einer Besichtigung einzuladen, ist nicht immer die beste Option. Gerade wenn die Informationen im Inserat nur halb vollständig sind und die Qualität der Fotos zu wünschen übrig lässt, sind viele Interessenten noch gar nicht sicher, ob die Immobilie wirklich etwas für sie ist und wollen sich nur ein besseres Bild verschaffen. So kann es sein, dass Sie jedes Wochenende und unter der Woche nach der Arbeit mehrere Besichtigungen durchführen und am Ende trotzdem ohne Käufer dastehen.

Professionelle Immobilienmakler wissen genau, wie Sie schon vor der ersten Besichtigung die ernsthaften Interessenten von Scheininteressenten unterscheiden. Außerdem haben Sie auch die nötige Praxis, um in einer Preisverhandlung sachlich und überzeugend aufzutreten.

Sie wollen Ihre Immobilie zum besten Preis verkaufen und auf die fachliche Kompetenz eines Profis setzen?

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Fotos: © ArturVerkhovetskiy

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